LG Hamburg: Reemtsma-Ent­führer zwangs­vor­ge­führt

13.10.2011

Der Prozess gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach vor dem LG Hamburg hat am Donnerstag mit einer Überraschung begonnen. Der Angeklagte war aus der Haft nicht zu seinem Verfahren wegen Anstiftung zur versuchten räuberischen Erpressung erschienen. Das Gericht ordnete die Zwangsvorführung an.

Nach Schilderung der Vorsitzenden Richterin Ulrike Täubner hatte Drach sich geweigert, für den Transport eine Schlafbrille anzulegen und sich fesseln zu lassen. Er empfand die Schlafbrille als "Schikane", die Sicherheitsanordnungen grenzten an "Menschenunwürdigkeit", sagte Drachs Anwalt Helfried Roubicek.

Täubner ordnete daraufhin die Zwangsvorführung des Angeklagten an. Dass der 51-Jährige die Sicherheitsmaßnahmen nicht mitmachen wolle, sei keine ausreichende Entschuldigung für sein Fehlen, begründete die Richterin.

Mehr als 15 Jahre nach der Entführung des Hamburger Millionenerben Jan Philipp Reemtsma muss sich Drach wegen einer versuchten Erpressung seines Bruders verantworten.

Drach soll laut Anklage 2009 aus der Haft heraus in zwei Briefen einen Freund indirekt dazu aufgefordert haben, seinen jüngeren Bruder um 30 Millionen Euro zu erpressen. Er war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Überzeugung, dass sein Bruder Teile des Lösegeldes verschwendet hatte und fürchtete um den Rest der Millionen.

Drachs Bruder hat wegen Geldwäsche von Teilen der Beute selbst mehrere Jahre im Gefängnis gesessen. Er ist inzwischen wieder auf freiem Fuß.

dpa/eso/LTO-Redaktion

 

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LG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4548 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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