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17314

LG zur EHEC-Krise: Ham­burg haftet wegen vor­ei­liger Gurken-War­nung

23.10.2015

Salatgurken

Bild: © Yabresse - fotolia.com

Die Stadt Hamburg muss Schadensersatz leisten, weil sie 2011 voreilig vor EHEC-belasteten Salatgurken aus Spanien gewarnt hat. Die Gurken waren zwar mit einem EHEC-Erreger belastet, jedoch nicht für die Infektionswelle verantwortlich.

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Im Frühsommer 2011 wütete in Deutschland die EHEC-Welle. Tausende Menschen erkrankten, Dutzende starben an dem gefährlichen Darm-Bakterium. Zunächst war unklar, wie sich die Menschen infiziert hatten. In Hamburg glaubte man den Übeltäter schließlich identifiziert zu haben. Am 26. Mai 2011 gab die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz bekannt, dass bei der Untersuchung von Lebensmittelproben EHEC-Erreger auf Salatgurken aus Spanien nachgewiesen worden seien.

Dieses Ergebnis – so die damalige Mitteilung der Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz – sei als echter Durchbruch bei der Suche nach der Quelle des Erregers zu werten. In der Pressekonferenz und einer Pressemitteilung vom Folgetag wurde zudem der Name des spanischen Unternehmens genannt, aus dessen Vertrieb die belasteten Gurken stammten. Wie sich später jedoch herausstellen sollte, waren nicht die auf den spanischen Gurken gefundenen EHEC-Erreger für die Infektionswelle verantwortlich, sondern ein anderer EHEC-Stamm auf kontaminierten ägyptischen Bockshornkleesamen.

Für den spanischen Gemüsehändler kam diese Einsicht jedoch zu spät. Seine Umsätze brachen nach den Pressemitteilungen und einer europaweiten Lebensmittelwarnung ein. Den Schaden beziffert er auf rund 2,2 Millionen Euro. Ein Schaden, den seiner Meinung nach die Freie Hansestadt Hamburg zu verantworten hat. Vor dem Hamburger Landgericht (LG) erzielte er nun einen Etappensieg. Das Gericht bejahte eine Haftung der Hansestadt dem Grunde nach.

Durch die Mitteilungen in der Pressekonferenz vom 26. Mai 2011 habe die Freie Stadt Hamburg ihre Amtspflichten verletzt, so das Gericht. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sei zwar verpflichtet gewesen, die Öffentlichkeit über Untersuchungsergebnisse zum Ursprung des für die Infektionen verantwortlichen Erregers zu informieren. Allerdings hätte das Amt seinerzeit auch mitteilen müssen, dass zwar EHEC-Erreger auf den Gurken gefunden worden waren, jedoch noch unklar war, ob dieser EHEC-Stamm auch tatsächlich für die Krankheitswelle verantwortlich ist. Tatsächlich aber habe die Öffentlichkeit die Mitteilungen nur so verstehen können, dass die Gurken eindeutig als Ursprung der EHEC-Welle identifiziert worden seien (LG Hamburg, Urt. v. 23.10.2015, Az. 303 O 379/11).

Über die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes wird das LG nach Rechtskraft des nun ergangenen Grundurteils gesondert entscheiden.

mbr/LTO-Redaktion

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LG zur EHEC-Krise: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17314 (abgerufen am: 18.07.2026 )

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