Altbundeskanzler Gerhard Schröder ist mit einer Klage gegen die "Hamburger Morgenpost" vor dem LG Hamburg gescheitert. Obgleich er nicht Beifahrer bei der Trunkenheitsfahrt der ehemaligen Bischöfin Käßmann war, hat er keinen Anspruch auf Richtigstellung.
Schröder hatte nach der Berichterstattung über die Trunkenheitsfahrt der früheren Bischöfin Margot Käßmann den Abdruck einer Richtigstellung verlangt mit dem Inhalt, dass er damals nicht Käßmanns Beifahrer war.
Dass der Kläger bei der fraglichen Autofahrt nicht Beifahrer war, ist zwischen den Parteien zwar unstreitig geblieben.
Wie der Gerichtssprecher des Landgerichts (LG) mitteilte, hätte Schröder einen Anspruch auf Berichtigung aber nur bei "fortgesetzter Rufbeeinträchtigung" gehabt. Es sei für sich genommen nicht ansehensmindernd, neben der damaligen damaligen Bischöfin Käßmann im Auto gesessen zu haben.
Zuvor hatte Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder ebenfalls vor dem LG Hamburg - erfolgreich - gegen den Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel geklagt. Dieser hatte in seinem Blog die Behauptung aufgestellt, dass Schröder der Beifahrer von Bischöfin Margot Käßmann bei deren Fahrt unter Alkoholeinfluss in Hannover gewesen sein soll. Schröder hatte an Eides statt versichert, in der Nacht vom 20. auf den 21. Februar 2010 nicht Beifahrer der Bischöfin gewesen zu sein.
LG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1194 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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