Druckversion
Freitag, 15.05.2026, 09:40 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-hamburg-entscheidet-ueber-spiegel-bericht
Fenster schließen
Artikel drucken
59647

LG Hamburg entscheidet über Spiegel-Bericht: Chris­tian Ulmen greift Deep-Fake-Ver­dacht gericht­lich an

von Dr. Felix W. Zimmermann

01.04.2026

Eine Person hält die letzte Ausgabe von "Der Spiegel" mit einem Artikel über Deep-Fake-Verdacht.

Christian Ulmen zieht gegen den Spiegel vor das LG Hamburg picture alliance / PIC ONE | Christian Ender

Nach LTO-Informationen hat Christian Ulmen Unterlassungsanträge vor dem Landgericht Hamburg gegen den Spiegel eingereicht. Der Hauptvorwurf von Collien Fernandes wird dabei nicht angegriffen, dafür aber Deep-Fake-Verdächtigungen.

Anzeige

In der Auseinandersetzung um den Spiegel-Bericht “Du hast mich virtuell vergewaltigt” sind die angekündigten gerichtlichen Schritte von Christian Ulmen nun Tatsache geworden.
Die Kanzlei Schertz Bergmann reichte für ihren Mandanten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Hamburg ein. 

Nach LTO-Informationen wendet sich Ulmen zum einen gegen Deepfake-Verdächtigungen. Laut dem Antrag habe der Spiegel den falschen Verdacht erweckt, Ulmen habe Deepfake-Videos, die Collien Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet.  Zum zweiten moniert Ulmen, der Spiegel habe den falschen Verdacht erweckt, Ulmen habe gegenüber seiner Ex-Frau wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen sowie sie schwer bedroht. Außerdem sei eine Aussage des “Spiegel” zur Ladung und zur Absage des Gerichtstermins auf Mallorca falsch.

Die Kernvorwürfe, die Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann erhebt, werden nicht angegriffen. Der Spiegel hatte über die Erstellung von Fake-Accounts durch Ulmen im Namen seiner Ex-Frau berichtet. Damit sollen über hundert Männer angeschrieben worden sein. Mit ca. 30 Männern soll eine Kommunikation begonnen worden sein, die am Ende in der Übermittlung von pornografischem Material und Fake-Telefonsex mündete. Was die Gewaltvorwürfe angeht, fällt auf, dass Ulmen nicht per se eine Körperverletzung in Abrede stellt, sondern sich gegen den vermeintlichen Vorwurf wendet, Übergriffe seien “wiederholt” begangen worden.  

Deep-Fake-Verdacht durch Spiegel?

Der Verfügungsantrag zu Deep-Fake-Vorwürfen überrascht. Hatte die Kanzlei Schertz Bergmann noch am Freitag in einer Presserklärung verlautbaren lassen, der Spiegel habe den Vorwurf der Herstellung oder Verbreitung von Deepfake-Videos durch Christian Ulmen nicht aufgestellt. Zwar ist ein "Vorwurf" etwas anderes als der nun angegriffene “Verdacht”. Die Formulierung "überhaupt nicht erhoben" in der Pressemitteilung deutete aber eher darauf hin, dass der Spiegel nicht rechtlich wegen eines Deep-Fake-Verdachts in Anspruch genommen werden sollte. Eine dahingehende Anfrage von LTO an die Kanzlei Schertz Bergmann blieb unbeantwortet. 

Rechtlich wird es hier nun zum einen darauf ankommen, ob im Bericht des Spiegel tatsächlich der Verdacht erweckt wird, Ulmen habe Deep-Fake-Videos hergestellt und/oder verbreitet. Über eine Herstellung liest sich im Bericht nichts. Der Spiegel hat auch nicht ausdrücklich den Verdacht erhoben, dass Ulmen derartiges Deep-Fake-Material verbreitet habe. Allerdings ist der Artikel so aufgebaut, dass sich aus dem Kontext beim Lesen durchaus der Verdacht ergeben kann, dass Deep-Fake-Videos durch Ulmen verbreitet wurden bzw. Ulmen dies gegenüber seiner Ex-Frau gestand. 

Auch zahlreiche Medien und “Influencer” entnahmen genau dies zunächst dem Bericht. Um hier juristisch erfolgreich zu sein, müsste das LG Hamburg aber zu dem Schluss kommen, dass der Eindruck beim Lesen zwingend erweckt wird. Dies allein würde jedoch noch nicht zur Unzulässigkeit führen, wenn der Spiegel die Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung eingehalten hat. So könnte sich etwa der geforderte “Mindestbestand an Beweistatsachen” für eine derartige Verdachtserweckung aus dem unstreitigen Verhalten von Christian Ulmen ergeben. 

Der Spiegel hat nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Üblicherweise ist beim LG Hamburg innerhalb von zwei Wochen mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen. Die Dauer hängt aber davon ab, wie viel die Parteien nun noch vortragen werden.

* Nachtrag: Die Pressestelle des Landgerichts Hamburg hat den Eingang des Verfügungsantrags und dessen Inhalt inzwischen bestätigt. 

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Hamburg entscheidet über Spiegel-Bericht: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59647 (abgerufen am: 15.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Persönlichkeitsrecht
Das Bild zeigt das Logo des Bundesgerichtshofs, der über die Rechtmäßigkeit eines Antifa-Berichts entscheidet. 12.05.2026
Pressefreiheit

Wegen Weglassung entlastender Umstände:

BGH hält Antifa-Bericht über Bau­un­ter­nehmer für rechts­widrig

Ein Antifa-Bericht ordnete einen sächsischen Bauunternehmer der extrem rechten Szene zu. Der BGH sieht Anhaltspunkte für ein verzerrtes Bild – und schickt den Fall zurück nach Dresden.

Artikel lesen
Bill Kaulitz von der Band Tokio Hotel tritt beim 20 Jahre "Durch den Monsun" Konzert in der Berliner Wuhlheide auf. 08.05.2026
Persönlichkeitsrecht

Widerspruch bereits eingelegt:

Bill Kau­litz gewinnt gegen AfD-Poli­tiker

AfD-Politiker Julian Adrat muss es unterlassen, eine homophobe Äußerung über Bill Kaulitz zu verbreiten. Das hat das LG Hamburg entschieden, doch Adrat hat nun Widerspruch eingelegt.

Artikel lesen
Das Bild zeigt die Fassade eines Gerichtsgebäudes und die Titelseite des Magazins "Der Spiegel". 08.05.2026
Medien

Christien Ulmen verliert gegen Spiegel vor LG Hamburg:

Spiegel darf über Deep­fake-Ver­dacht und Gewalt­vor­würfe berichten

Christian Ulmen zog gegen den Spiegel wegen des Berichts "Du hast mich virtuell vergewaltigt" vor Gericht. Er geht vor allem gegen Deep-Fake-Verdächtigungen und Gewaltvorwürfe vor. Damit ist er jetzt vor dem LG Hamburg gescheitert. 

Artikel lesen
Christian Ulmen spricht am 08.05.2017 in Berlin auf der Internetkonferenz re:publica 29.04.2026
Persönlichkeitsrecht

Neue Unterlassungsanträge gegen Spiegel-Bericht:

Chris­tian Ulmen streitet jeden Gewalt­vor­wurf ab

Im Verfahren gegen den Spiegel stellen Ulmens Anwälte klar, dass ihr Mandant jede Gewalthandlung oder Bedrohung gegenüber Collien Fernandes abstreitet. Außerdem gehen sie nun auch gegen die Veröffentlichung einer Mail an Ulmens Anwalt vor.

Artikel lesen
Ein Logo des Nachrichtenportals "Nius" auf einem Smartphone, im Hintergrund ein Computerbildschirm, auf dem eine Nius-Seite aufgerufen ist 24.04.2026
Desinformation

Kernaussagen laut LG Köln "sämtlich unwahr":

Nius hat Ramadan-Skandal erfunden

Die rechtspopulistische Nachrichtenseite Nius berichtete über ein angebliches "Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger" in einer Behördenkantine. Dagegen klagte die Pächterin erfolgreich auf Unterlassung. Das LG Köln findet deutliche Worte.

Artikel lesen
Ansicht einer leeren Küche aus der Perspektive einer Überwachungskamera 23.04.2026
Datenschutz

BGH verhandelt über möglichen DSGVO-Verstoß:

Darf man Mutter und Schwie­ger­mutter heim­lich in der Küche filmen?

Darf man in den eigenen vier Wänden heimlich Familienmitglieder filmen? Der BGH hat einen eskalierten Familienstreit zu entscheiden. Wegen grundsätzlicher Fragen auch des EU-Datenschutzrechts kommt eine EuGH-Vorlage in Betracht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht / Real Es­ta­te

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te Pri­va­te Equi­ty / M&A (w/m/d)

Taylor Wessing, Mün­chen

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter und Re­fe­ren­da­re | Cor­po­ra­te / M&A I...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht (Voll­zeit oder...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von hkk Krankenkasse
Voll­ju­rist (m/w/d) Team Kla­gen & Wi­der­sprüche

hkk Krankenkasse, Bre­men

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Fak­tu­ra

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Strafrecht im Selbststudium/ online

15.05.2026

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH