LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung: Hummel gegen Hum­mels

16.08.2018

Die Schuhkollektion der Influencerin Cathy Hummels beschäftigt die Gerichte: Das LG Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung zugunsten des Schuherstellers Hummel. Die Zeichen der beiden Marken seien zu ähnlich.

Cathy Hummels (30) hat sich mit ihrer Schuhkollektion juristischen Ärger eingehandelt. Das Landgericht (LG) Hamburg erließ am Donnerstag eine einstweilige Verfügung zugunsten des Sportschuh-Herstellers Hummel. Die Influencerin und Ehefrau von Nationalspieler Mats Hummels darf demnach keine Freizeitschuhe mit dem Schriftzug "Hummels" auf den Markt zu bringen, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.

Die Firma aus Dänemark wirft Hummels Markenverletzung vor. Der Grund: Hummel und Hummels - das klinge einfach zu ähnlich. "Die Zeichen stimmen in sechs von sieben Buchstaben überein", stellte das Gericht in seinem Beschluss fest.

Die 30-Jährige will "selbstverständlich" gegen die einstweilige Verfügung vorgehen, wie ihr Anwalt Christian-Oliver Moser der Deutschen Presse-Agentur in München sagte. "Das Gericht hat hier ohne eine Anhörung unserer Mandantin entschieden." Die Ansprüche der Firma Hummel seien unbegründet. Der Anwalt betonte: "Die Benutzung ihres Familiennamens kann im Übrigen auch die Firma Hummel unserer Mandantin nicht verbieten."

Cathy Hummels hatte Sneaker mit dem "Hummels"-Schriftzug, aufgedruckten Hummeln, Satin-Schnürsenkeln und Plateau-Sohlen entworfen und ihre Schuhkollektion im Juni in München präsentiert. Dabei sagte sie: "In meinem Namen steckt ja eben die Hummel, und die Hummel ist ein Tier, das ich sehr sehr gerne mag." Es gehe ihr auch um den Wiedererkennungswert ihrer Produkte.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung: Hummel gegen Hummels . In: Legal Tribune Online, 16.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30383/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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