LG Hamburg zu Hasskommentaren: Dunja Hayali erwirkt einst­wei­lige Ver­fü­gung gegen Face­book-Nutzer

09.02.2016

Ein Facebook-Nutzer muss künftig auf beleidigende Kommentare auf der Seite der Journalistin verzichten – oder es droht ein Ordnungsgeld. Das LG Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung, wie Hayalis Anwalt bestätigte.

Das Landgericht (LG) Hamburg untersagt einem Facebook-Nutzer beleidigende Äußerungen gegen die ZDF-Moderatorin Dunja Hayali. Per einstweiliger Verfügung verbietet ihm das Gericht entsprechende Hasskommentare auf der Facebookseite der Journalistin. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die Hasskommentare seien ein Beispiel für die brutalen Beleidigungen, die Dunja Hayali zur Zeit zu ertragen habe, sagte ihr Anwalt Christlieb Klages am Dienstag der Deutschen Presseagentur.

Die Beleidigungen stehen nicht in Zusammenhang mit der Rede gegen Hass und "Lügenpresse"-Vorwürfe, die Hayali am vergangenen Samstag bei der Verleihung der Goldenen Kamera in Hamburg gehalten hat. Die Hasskommentare auf ihrer Facebookseite stammen ihrem Rechtsanwalt zufolge aus der ersten Januarhälfte. Sie seien unter einem Facebooknamen gepostet worden, der Rückschlüsse auf den Klarnamen zuließen. Die einstweilige Verfügung sei inzwischen per Gerichtsvollzieher zugestellt worden, sagte Klages. Gegen die Entscheidung des LG kann Widerspruch eingelegt werden.

Hayali hatte am Samstag mit Tränen in den Augen eine Rede gehalten: "Glaubt eigentlich irgendjemand, dass das irgendwas bringt, dieser ganze Hass?", fragte die Journalistin, die in der Kategorie "Beste Information" mit der Goldenen Kamera ausgezeichnet wurde. Sie werde als Journalistin wie viele Kollegen für die Berichterstattung zur Flüchtlingskrise angegriffen, sagte sie.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Hamburg zu Hasskommentaren: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18410 (abgerufen am: 06.12.2024 )

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