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5358

LG Hamburg: Circus Krone darf Tierschützer kritisieren

20.01.2012

Der Circus Krone darf weiterhin behaupten, dass Aktivisten der Tierschutzorganisation Peta auch nicht davor zurückschreckten, "auf Straftatbestände zurückzugreifen". Die Pressekammer des LG, die das Urteil am Dienstag zustellte, wertete die Aussage als zulässige Meinungsäußerung.

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Peta hatte den Circus Krone zuvor selbst öffentlich harsch zum Thema Tierhaltung im Zirkus kritisiert, so das Landgericht (LG). Vor diesem Hintergrund müsse der Verein im Sinne eines "Rechts zum Gegenschlag" ebenfalls scharfe, polemische und überspitze Kritik hinnehmen (Az. 324 O 355/11).

Circus Krone hatte im Juni 2011 in einem Schreiben an Verlags- und Redaktionsleitungen unter anderem verbreitet: "Diese sektenartigen Tierrechtsschutzorganisationen sind fanatisch agierende Aktivisten und scheuen sich nicht, verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen." Die Tierschutzorganisation hatte dagegen zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt, die nun aber aufgehoben wurde. Gegen das Urteil kann die Organisation Berufung einlegen.

Die Bewertung, welches Verhalten ein Straftatbestand ist, sei in der Regel eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung, sagte der Sprecher des LG, Conrad Müller-Horn. Der Begriff "Straftatbestände" werde in der in Rede stehenden Pressemitteilung nicht im strafrechtlichen juristischen Sinn, sondern in einem umgangssprachlichen Sinn verwendet. Auch die Meinungsfreiheit stehe hier im Vordergrund: Die Frage, ob es sich beim Verhalten der Aktivisten um angemessenen Tierschutz handelt, müsse ebenso öffentlich diskutiert werden können wie die Frage, ob die Haltung von Wildtieren im Zirkus aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu verantworten ist.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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LG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5358 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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