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48527

LG Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung: Es bleibt beim Teil­er­folg für Drosten gegen Wie­send­anger

20.05.2022

Der Virologe Christian Drosten

Drosten ging gegen den Physiker Wiesendanger vor, der seine Aufklärungsarbeit in einem Interview hart kritisiert hatte. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Das LG bestätigt seine Ansichten, die es schon im März erkennen ließ: Physiker Wiesendanger muss einige Aussagen über den Virologen Christian Drosten unterlassen, andere dagegen nicht.

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Der Virologe Christian Drosten bleibt teilweise erfolgreich in seinem Verfahren gegen Aussagen des Physikers Roland Wiesendanger, die dieser in einem Cicero-Interview getätigt hatte. Das Landgericht (LG) Hamburg bestätigte seine einstweilige Verfügung vom März nun* (Urt. v. 20.05.2022). Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Wiesendanger ist ein Vertreter der These, das Coronavirus sei in einem Labor entstanden. In dem Interview mit dem Titel "Stammt das Coronavirus aus dem Labor? - 'Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt'" mit Cicero kritisierte er dann Drosten dahingehend, dass dieser die "Öffentlichkeit gezielt getäuscht" habe. Diese und drei weitere Aussagen muss er nun unterlassen, andere aber nicht.

So seien die ebenfalls verwendeten Begriffe "Desinformationskampagne" und "Unwahrheiten", mit denen Wiedendanger Drostens Aufklärungsarbeit in dem Interview in Verbindung brachte, zulässige Wertungen im wissenschaftlichen Meinungskampf, hatte das LG entschieden.

Zudem scheiterte Drosten mit dem Versuch, Wiesendanger die Behauptung zu verbieten, Drosten habe ein "allerhöchstes Interesse" daran, den Verdachtsmoment nicht in Richtung Laborursprung zu lenken. Dies sei eine wertungsgeprägte, zulässige Schlussfolgerung. Dagegen legte Drosten seinerzeit Beschwerde ein, die aber ebenfalls scheiterte.

*Hier und im Teaser war zunächst fälschlicherweise vom Hauptsacheverfahren die Rede. Geändert am Tag der Veröffentlichung um 17:40 Uhr.

pdi/LTO-Redaktion

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LG Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48527 (abgerufen am: 05.03.2026 )

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