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Unwahre Aussagen zum Gesundheitszustand: Bunte muss an Michael Schu­ma­cher 50.000 Euro zahlen

05.05.2017

Michael Schumacher im Dezember 2006

Michael Schumacher, fry, Wikimedia Commens, CC BY-SA 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Seit seinem Skiunfall Ende 2013 ist Michael Schumacher aus der Öffentlichkeit verschwunden. Über seinen Gesundheitszustand dringt wenig nach außen. Die Zeitschrift Bunte berichtete dennoch - und muss nun zahlen.

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Wegen der Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts muss die Bunte 50.000 Euro Entschädigung an Michael Schumacher zahlen. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts (LG) entschied am Freitag zudem, dass die Zeitschrift die Prozesskosten zu 65 Prozent und die vollen Abmahnkosten in Höhe von 950 Euro zu tragen hat (Urt. v. 05.05.2017; Az. 324 O 189/16).

Die Bunte hatte im Dezember 2015, zwei Jahre nach dem schweren Skiunfall des Ex-Formel-1-Weltmeisters, auf ihrer Titelseite berichtet: "Es ist mehr als ein Weihnachtswunder - Michael Schumacher kann wieder gehen."

LG: Kein Hinweis darauf, dass Schumi gehen konnte

Die Vorsitzende Richterin am LG sagte dazu: "Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist." Der frühere Rennfahrer könne jetzt nicht gehen; wieso dies zum Zeitpunkt der Veröffentlichung anders gewesen sein sollte, sei nicht ersichtlich.

Das Gericht habe sich aber davon überzeugt, dass die Bunte einen Informanten hatte. Von dessen Zuverlässigkeit habe sich die Kammer allerdings kein Bild machen können.

Die Zeitschrift habe auch recherchiert. Sonst wäre die Geldentschädigung höher ausgefallen. Das Gericht bemängelte, dass die Bunte nicht bei der Pressesprecherin von Schumacher nachgefragt habe. Dass diese in der Vergangenheit keine Angaben zum Gesundheitszustand gemacht habe, sei kein Grund, nicht nachzufragen.

Recherchebemühungen mildernd, Werbung in der Bild-Zeitung erschwerend bewertet

Die Zeitschrift habe sich allerdings bei einem Arzt erkundigt, ob es überhaupt denkbar sei, dass ein Unfallopfer nach einer so schweren Verletzung wie bei Schumacher wieder gehen könne. Bei dem Arzt habe es sich um einen Freund des ehemaligen Handballers Joachim Deckarm gehandelt, der Jahre zuvor ebenfalls bei einem Unfall schwer verletzt wurde. Diese Bemühungen seien zu berücksichtigen gewesen, auch wenn es sich nur um eine allgemeine Recherche handelte, sagte die Richterin.

Als erschwerend wertete das Gericht, dass die Bunte ihre Weihnachtsausgabe 2015 auch in der Bild-Zeitung bewarb. Die unwahre Aussage habe praktisch die ganze Titelseite der Zeitschrift eingenommen. Die Persönlichkeitsverletzung sei so schwer, dass nur eine Geldentschädigung in Frage gekommen sei. Die Familie von Schumacher hatte mindestens 100.000 Euro gefordert. Die Zeitschrift hatte sich bereits vor dem Urteil verpflichtet, die Behauptung nicht zu wiederholen.

Der heute 48-Jährige hatte Ende 2013 im französischen Wintersportort Méribel einen Skiunfall. Dabei erlitt er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Details über seinen Gesundheitszustand sind weiterhin nicht bekannt. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Unwahre Aussagen zum Gesundheitszustand: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22838 (abgerufen am: 10.10.2026 )

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