2015 hielten Dresdner Pegida-Demonstranten einen Galgen hoch, der nach seiner Aufschrift für den damaligen Bundesaußenminister Sigmar Gabriel "reserviert" sein sollte. Nun treffen sich Gabriel und der Urheber vor Gericht.
"Reserviert für Siegmar 'das Pack' Gabriel" und "Reserviert für Angela 'Mutti' Merkel" heiß es auf zwei gut lesbaren Schildern, die an Stricken von einem Galgen baumelten, den ein Demonstrant 2015 bei einem Pegida-Auflauf mitführte. Das Bild ging durch die Medien des Landes - und erntete nicht zuletzt Spott ob des falsch geschriebenen Namens des Vizekanzlers. Wie sich später herausstellte, verkaufte ein Dresdner Unternehmer solche Galgen.
Die Staatsanwaltschaft in Dresden ermittelte zwischenzeitlich wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, stellte das Verfahren aber nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) ein, da der Tatbestand ersichtlich nicht erfüllt sei. Ein ähnliches Verfahren endete später in Chemnitz mit dem gleichen Ergebnis.
Nun aber geht der Streit in eine neue Runde, Schauplatz ist das Landgericht (LG) Hamburg. Dort ist für kommenden Freitag um 12 Uhr ein Termin zur Hauptverhandlung angesetzt, Gabriel fordert dort auf dem Zivilrechtsweg Unterlassung des weiteren Vertriebs solcher Galgen (Az. 324 O 623/17). Im einstweiligen Verfügungsverfahren erreichte Gabriel bereits, dass die Galgen vorerst nicht weiter verkauft werden dürfen.
Galgen als Kommentar zur Flüchtlingskrise?
Dr. Björn Clemens vertritt den Dresdner Gewerbetreibenden in dem Verfahren und kritisierte im Gespräch mit LTO den Beschluss des LG, den es im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gefasst hatte. Der sei nicht hinreichend begründet gewesen, findet Clemens: "Es gab einfach nur die Feststellung, dass die Rechte von Herrn Gabriel in diesem Fall überwögen, keine weitere Erläuterung. Das grenzt an Rechtsverweigerung, denn so kann man keine effektive Prozessstrategie aufbauen."
Inhaltlich argumentiert Clemens, der Galgen sei womöglich "geschmacklos", doch habe es sich dabei nicht um einen persönlichen Affront gegen Gabriel gehandelt. Vielmehr sei er als provokatives Statement zur damals wie heute heiß diskutierten Flüchtlingskrise zu verstehen. "Gabriel und Merkel waren die Repräsentanten der Bundesregierung, die dafür verantwortlich waren", so Clemens. Zudem sei zu berücksichtigen, dass Gabriel Pegida-Demonstranten vorher als "Pack" bezeichnet hatte - so auch die Anspielung am Galgen. Im Übrigen habe sich nach einer Entscheidung des OLG München (18 W 1391/09) schon Jürgen Klinsmann einst gefallen lassen müssen, von der Satirezeitschrift Titanic als Gekreuzigter abgebildet zu werden.
Auf Nachfrage, inwiefern der Galgen einen Kommentar zur Flüchtlingskrise darstellen solle, gab Clemens indes zu, dass man diese Sichtweise sicherlich nicht teilen müsse, eine fundierte Begründung des LG hätte man ggf. sogar hingenommen. Mit einem Erfolg rechnet der Anwalt für Freitag auch nicht, zu politisch aufgeladen sei der Fall. Außerdem lasse bereits die dünne Begründung des Gerichts nicht darauf schließen, dass man im Hauptsacheverfahren seiner Argumentation folgen werde.
Auf LTO-Anfrage am Dienstagnachmittag war kurzfristig kein Statement von Gabriel oder seinem Vertreter in der Sache zu erhalten.
mam/LTO-Redaktion
Antrag auf Unterlassung vorm LG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 24.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29941 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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