"Babykaust.de"-Betreiber verurteilt: Hänel bekommt Recht im Ver­fahren gegen Abt­rei­bungs­gegner

24.08.2020

Auf seiner Website bezeichnete er sie als "entartet" und verglich sie mit Wachleuten und Ärzten in Konzentrationslagern. Dies hat er nun nach einem Urteil des LG Hamburg zu unterlassen. Außerdem muss er eine Entschädigung leisten.

Die Ärztin Kristina Hänel warf dem Betreiber der Seite "Babycaust.de" vor, Schwangerschaftsabbrüche mit den Verbrechen des Holocausts zu vergleichen und sie dabei auch persönlich anzugreifen. Die Medizinerin ist bundesweit bekannt, weil sie seinerzeit eine Debatte über den Abtreibungsparagrafen 219a Strafgesetzbuch ins Rollen gebracht hatte. Im März 2019 wurde der Paragraf geändert - doch das Ziel der Gießenerin bleibt die Abschaffung. Auf seiner Website "Babykaust.de" belegte der Abtreibungsgegner die 64-Jährige mit dem Ausdruck "entartet" und verglich sie mit Ärzten und Wachmannschaften in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten.

Die Hamburger Kammer kündigte bereits zu Prozessbeginn am Freitag an, der Klage gegen den Abtreibungsgegner in den Punkten stattzugeben, in denen es im Wesentlichen um die Gleichsetzung eines Schwangerschaftsabbruchs mit dem Holocaust ging und dabei auch Hänel angegriffen wurde. Nur eine Passage, die die Ärztin als Schmähkritik ansah, bewertete das Gericht als zulässige Meinungsäußerung. Schließlich nahm Hänel ihre Klage in diesem einen Punkt zurück.

Heute untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber der Website nun wie angekündigt die entsprechenden Äußerungen und verurteilte ihn weiterhin dazu, Hänel eine Geldentschädigung in Höhe von 6.000 Euro zu zahlen (Urt. v. 24.8.2020, Az. 324 O 290/19). Das Urteil erging als Versäumnisurteil, da der beklagte Abtreibungsgegner ohne anwaltliche Vertretung erschien. Er kann nun innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils Einspruch einlegen.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

"Babykaust.de"-Betreiber verurteilt: Hänel bekommt Recht im Verfahren gegen Abtreibungsgegner . In: Legal Tribune Online, 24.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42579/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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