Druckversion
Sonntag, 7.06.2026, 21:49 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-hamburg-324O8822-christian-drosten-unterlassungsanspruch-roland-wiesendanger-ursprung-coronavirus
Fenster schließen
Artikel drucken
47848

LG Hamburg verbietet Äußerungen in Cicero-Interview: Drosten teil­weise gegen Kri­tiker erfolg­reich

von Pauline Dietrich, LL.M. und Dr. Felix W. Zimmermann

16.03.2022

Christian Drosten bei einer Pressekonferenz am 14. Januar 2022

Gegen vier Äußerungen des Physikers Roland Wiesendanger ging Christian Drosten erfolgreich vor, gegen andere nicht. Foto: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd

Der Physiker Wiesendanger warf Drosten in einem Interview vor, die Bevölkerung über den Ursprung des Coronavirus getäuscht zu haben. Diese und weitere Aussagen muss er künftig unterlassen. In anderen Punkten war Drosten hingegen unterlegen.

Anzeige

Der Virologe Christian Drosten ist im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes teilweise erfolgreich gegen Aussagen des Physikers Roland Wiesendanger vorgegangen, die dieser in einem Interview mit dem Magazin Cicero äußerte. In einem LTO vorliegenden Beschluss (Beschl. v. 14.03.2022, Az. 324 O 88/22) verbot das Landgericht Hamburg (LG) dem Physiker vier Aussagen. Weitere Aussagen, die Drosten ebenfalls verbieten lassen wollte, hat das LG als zulässige Meinungsäußerung eingestuft. Die Parteien müssen sich die Verfahrenskosten teilen.

Fehlzitate und nicht vorhandene Anknüpfungstatsachen

Wiesendanger erlangte bundesweit Aufmerksamkeit, weil er die These unterstützt, dass das Coronavirus in einem Labor gezüchtet worden sei. In einem Cicero-Interview kritisierte er Christian Drosten scharf. Inhaltlich drehen sich die Aussagen thematisch alle um den Ursprung des Coronavirus, zum Beispiel dass "Christian Drosten die Öffentlichkeit gezielt getäuscht" habe oder Drosten im NDR-Corona-Podcast die These, das Coronavirus habe seinen Ursprung im Labor, mit "Dieses Thema ist einfach erledigt" kommentiert habe. Das Gericht sprach Drosten den Unterlassungsanspruch in Bezug auf diese Aussagen zu.

So fehle es bei der Äußerung, Drosten habe über den Ursprung des Virus getäuscht, an hinreichenden Anknüpfungstatsachen. Denn Drosten habe im NDR-Podcast vom 08.06.2021 geäußert, dass weder hinsichtlich einer tierischen noch hinsichtlich der labortechnischen Herkunft des SARS-CoV-2-Virus eine klare wissenschaftliche Überzeugung bestehe. Die Behauptung von Wiesendanger, Drosten habe gesagt, dass Thema des möglichen Laborursprung sei "einfach erledigt", ordnete das LG als Fehlzitat ein. Denn das Zitat "ist einfach erledigt" im NDR-Podcast habe sich auf einen ganz anderen Sachverhalt bezogen, nämlich auf die These, dass es im Erbgut des Coronavirus angeblich HIV-Sequenzen gäbe. Die Äußerung Wiesendangers stelle damit eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die zu unterlassen sei.

Teilweise zulässige Wertungen im wissenschaftlichen Meinungskampf

Die von Wiesendanger im Zuge dieser Berichterstattung verwendeten Begriffe "Desinformationskampagne" und "Unwahrheiten" seien hingegen zulässige Wertungen im wissenschaftlichen Meinungskampf, so das Hamburger Gericht. Auch scheiterte Drosten mit dem Versuch, Wiesendanger die Behauptung zu verbieten, Drosten habe ein "allerhöchstes Interesse" den Verdachtsmoment nicht in Richtung Laborursprung zu lenken. Dies sei eine wertungsgeprägte zulässige Schlussfolgerung.

Wiesendanger Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost bewertet die Entscheidung gegenüber LTO als ersten Erfolg für die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit. Das LG habe klargestellt, dass bei einem die Öffentlichkeit derart berührenden Thema der Diskurs auch pointiert ausfallen dürfe. Allerdings scheine das LG zu verkennen, dass sich die Aussage von Wiesendanger zur Täuschung auf einen Artikel bezog. In diesem Artikel, der u.a. von Drosten verfasst wurde, sei die Laborthese als Verschwörungstheorie bezeichnet worden, obwohl die Teilnehmer einer Telefonkonferenz, die nur wenige Tage vor Publikation des Artikels stattfand, die Laborthese für möglich hielten. "Darin sah mein Mandant eine Täuschung der Öffentlichkeit", so Rechtsanwalt Dr. Brost. 

Anzeige

Wiesendanger wird Rechtsmittel einlegen, Drosten wohl nicht

Christian Drostens Rechtsanwalt Gernot Lehr teilte gegenüber LTO mit, sein Mandant habe sich in den zentralen und wichtigen Punkten durchgesetzt. Er sehe daher keinen Grund für eine sofortige Beschwerde. "Die abgewiesenen Punkte fallen in den Bereich der bloßen Meinungsäußerung, enthalten aber nach Auffassung des Gerichts keine Tatsachenbehauptungen. Diese gerichtliche Feststellung ist ein weiterer Erfolg des Verfahrens", so Rechtsanwalt Lehr.

Nach Information von LTO hat hingegen Roland Wiesendanger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost, bereits Widerspruch gegen die Entscheidung des LG eingelegt. Der Widerspruch richtet sich nicht gegen das vom LG angenommene Fehlzitat, aber unter anderem gegen das Verbot der Äußerung, dass Drosten die Öffentlichkeit gezielt getäuscht habe. Das LG Hamburg muss nun eine mündliche Verhandlung ansetzen.

fz/pdi/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Hamburg verbietet Äußerungen in Cicero-Interview: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47848 (abgerufen am: 07.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Coronavirus
    • Medien
    • Unterlassung
  • Gerichte
    • Landgericht Hamburg
Urteil (Symbolbild) 02.06.2026
Rechtsstaat

Veröffentlichung von Urteilen:

Im Namen des Volkes – für das Volk?

Die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen ist für Transparenz und Vertrauen in die Justiz unverzichtbar. Aber warum bleibt ein Großteil der Rechtsprechung unveröffentlicht? Automatisierte Verfahren könnten Abhilfe schaffen.

Artikel lesen
Ein Studio von QVC in der Zentrale in Düsseldorf 27.05.2026
Rundfunk

Grundsatzurteil vom OVG NRW zum Teleshopping-Sender QVC:

Ver­kaufs­sen­dungen sind kein "public value"

Der Teleshopping-Sender QVC hat keinen Anspruch auf Aufnahme des Programmes in die Public-Value-Liste. Das OVG in Münster hat in einem Grundsatzurteil entschieden. Vorrangig zu berücksichtigen seien andere Sendungen.

Artikel lesen
Smartphone-Bildschirm mit dem Logo der rechtspopulistischen Nachrichtenplattform "NIUS" 22.05.2026
Diskriminierung

OLG bestätigt 6.000-Euro-Entschädigung gegen Nius:

Wenn Mis­gen­dern zur unwahren Tat­sa­chen­be­haup­tung wird

Trans Personen unter dem falschen Geschlecht anzusprechen, ist von der Meinungsfreiheit meist nicht gedeckt. Es kann sogar eine falsche Tatsachenbehauptung sein, entschied nun das OLG Frankfurt. Ein Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung?

Artikel lesen
Ein Mann in Anzug und Krawatte lächelt vor dem Brandenburger Tor, Polizeifahrzeug im Hintergrund, symbolisiert eine politische Veranstaltung. 13.05.2026
Coronavirus

"In den Verkehr gebracht"?:

Frei­spruch in Pro­zess um nicht zuge­las­sene Corona-Imp­fung

Das Landgericht Lübeck hat den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker vom Vorwurf freigesprochen, 2021 einen nicht zugelassenen Corona-Impfstoff in den Verkehr gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Benutzeroberfläche eines KI-Chatbots, der zur Haftungsfrage bei Falschaussagen beitragen könnte. 12.05.2026
KI

OLG lässt BGH-Revision zu:

Wer haftet für Fal­sch­aus­sagen des KI-Chat­bots?

Ein KI-Chatbot vergab großzügig nicht existierende Facharztbezeichnungen. Das OLG Hamm rechnet die Aussagen den verantwortlichen Ärzten zu – die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

Artikel lesen
EuGH 12.05.2026
Medien

EuGH bestätigt Vergütungsregelung:

Ver­lage dürfen Meta & Co. zur Kasse bitten

Disruption im Mediensektor setzt Verlage unter Druck, gleichzeitig werden Konzerne wie Meta immer stärker. Die EU will für eine gesunde Balance sorgen – der EuGH billigt nun die italienische Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von GvW Graf von Westphalen
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Ver­ga­be- und öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

GvW Graf von Westphalen, Mün­chen

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Bryan Cave Leighton Paisner
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A

Bryan Cave Leighton Paisner, Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR BAU- UND AR­CHI­TEK­TEN­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Update Umwandlungsrecht – Neuste Entwicklungen und Rechtsprechung (08.06.2026)

08.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH