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LG Hamburg zu verstorbener Pornodarstellerin: Viel Geld für "Sexy Coras" Witwer

24.06.2016

Sexy Cora 2010

Bild: Pix Team / Oliver H. Lehmann, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, Zuschnitt und Saklierung durch LTO

Wie viel Geld hätte Carolin Wosnitza noch als "Sexy Cora" verdienen können, wenn sie 2011 nicht bei einer Schönheits-OP gestorben wäre? Viel, urteilte das LG Hamburg. Die Klinik muss bis zu 824.000 Euro an den Witwer zahlen.

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Fünfeinhalb Jahre nach dem Tod der Pornodarstellerin "Sexy Cora" bei einer Schönheitsoperation ist eine Hamburger Klinik zu einer hohen Schadensersatzzahlung verurteilt worden. Wie das Landgericht (LG) Hamburg am Freitag verkündete, müssen die Klinik und die Narkoseärztin dem Witwer eine Summe zwischen 140.000 und 824.000 Euro zahlen (Urt. v. 24.06.2016, Az. 303 O 173/14). In dem Betrag sind Unterhaltszahlungen, Schmerzensgeld, Behandlungs- und Beerdigungskosten enthalten. Für die Jahre von 2013 bis 2022 soll der Witwer eine monatliche Zahlung von 5.733 Euro erhalten. Auf diesen Betrag werden eigene Einkünfte des Klägers angerechnet, darum schwankt die mögliche Gesamtsumme sehr stark. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Carolin Wosnitza, wie "Sexy Cora" mit bürgerlichem Namen hieß, war einem breiteren Publikum im Jahr 2010 als "Big Brother"-Kandidatin im Fernsehsender RTL II bekannt geworden. Im Januar 2011 wollte sie sich zum fünften Mal die Brüste vergrößern lassen. Während der OP erlitt die 23-Jährige aufgrund von Sauerstoffmangel schwerste Hirnschäden, an denen sie wenige Tage später starb. Ihr Mann Tim war auch ihr Manager und lebte von ihren Einnahmen. Vor allem der Wegfall dieser Unterhaltszahlungen motivierte ihn zu der Klage.

Gericht schätzt Karriereende bei 35 Jahren

Die an der Operation beteiligte Narkoseärztin war 2013 vom Landgericht wegen fahrlässiger Tötung zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Zivilkammer kam in ihrer Beweiserhebung ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Anästhesistin gravierende Fehler unterlaufen seien. Erst als sich die Haut der Patientin ungewöhnlich verfärbte, habe sie auf den Monitor geschaut und die Nulllinie der Herzfrequenz bemerkt, sagte der Vorsitzende Richter Hermann Antony. Zu dem Zeitpunkt sei nach Einschätzung eines Sachverständigen bereits eine unumkehrbare Hirnschädigung eingetreten. Für diesen Fehler müssten die Narkoseärztin und die Klinik haften.

Die Klage gegen den operierenden Arzt wies das Gericht ab. Er habe nur bei der Reanimation der Patientin Fehler gemacht, aber zu dem Zeitpunkt seien die Hirnschäden bereits eingetreten gewesen.

Bei der Berechnung der Tim Wosnitza zustehenden monatlichen Geldrente ging die Zivilkammer davon aus, dass seine Frau noch bis Mitte 30 als Pornodarstellerin hätten arbeiten können. Der Witwer hatte geltend gemacht, sie hätte bis zum Alter von über 60 Jahren auf diese Weise Geld verdienen können. Die Kammer schätzte die Chance, im Pornogewerbe mit über 30 arbeiten zu können, als gering ein. "Das ist eine Branche, die vom Wandel lebt. Ich kann's verkürzen: neue Gesichter, neue Körper", sagte Richter Antony. Nur in seltenen Ausnahmen könnten Darstellerinnen später hinter der Kamera arbeiten.

Nicht zu arbeiten wäre treuwidrig

Das Gericht setzte für die Jahre 2011 und 2012 eine Entschädigung von 75.400 Euro fest. Für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2022 - Carolin Wosnitza wäre dann 35 Jahre alt gewesen - habe der Witwer einen Anspruch auf monatlich 5.733 Euro. Darauf sei aber sein eigenes Einkommen zum Teil anzurechnen. Warum Tim Wosnitza dann noch arbeiten gehen sollte, fragte der Richter selbst und antwortete: "Sollte er dies nicht tun, wird man ihm das um die Ohren hauen." Ein solches Verhalten wäre "treuwidrig". Antony fügte hinzu: "Eins ist sicher, dass es über diesen Punkt zwischen den Parteien trefflich Streit geben wird. Möglich, dass wir uns bald wiedersehen."

Nach der missglückten Operation hatte Carolin Wosnitza noch neun Tage im Universitätsklinikum Eppendorf im Koma gelegen. Für diese Zeit erkannte das Gericht dem Witwer ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zu. Auch die dort entstandenen Behandlungskosten von knapp 34.000 Euro sowie die Beerdigungskosten von 20.000 Euro müssen die Schönheitsklinik und die Narkoseärztin erstatten. Sie müssen ferner für Anwaltskosten von Tim Wosnitza in Höhe von 5.500 Euro aufkommen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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LG Hamburg zu verstorbener Pornodarstellerin: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19792 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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