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LG Halle zum Untreue-Prozess: Freispruch für Halles Oberbürgermeister Wiegand

09.02.2015

Das LG Halle sprach Bernd Wiegand am Montag vom Vorwurf der Untreue frei. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, Mitarbeiter ohne Ausschreibung eingestellt und ihnen ein höheres Gehalt gezahlt zu haben, als ihnen nach Tarifvertrag zustand. Die Vorwürfe konnten dem Stadtoberhaupt nach Überzeugung der Kammer nicht nachgewiesen werden.

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Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) ist vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Er nahm das Urteil am Landgericht (LG) Halle am Montag regungslos entgegen. Wiegand war vorgeworfen worden, drei engen Mitarbeitern ein höheres Gehalt gezahlt zu haben, als ihnen nach Tarifvertrag zustand. Die Mitarbeiter seien zudem ohne Ausschreibung eingestellt und zu hoch eingruppiert worden. Dadurch sei der Stadtkasse ein Schaden von 300.000 Euro entstanden. Wiegand habe die Einstellung aber sachgerecht ausgeführt, begründete Richter Helmut Tormöhlen* den Freispruch (Urt. v. 09.02.2015, Az. KLs 901 Js 14285/13).

Der Oberbürgermeister sei als Diplomverwaltungswirt ein ausgewiesener Fachmann. Zu seinem Amtsantritt am 1. Dezember 2012 habe der Stadt Halle eine Zwangsverwaltung gedroht.

Wiegand hatte nach eigener Aussage schnell handeln müssen. Um den anstehenden Haushalt aufzustellen, habe er daher umgehend Mitarbeiter gebraucht, erklärte Tormöhlen.

Entlohnung zwar unüblich, aber nicht rechtswidrig

Die Suche nach geeignetem Personal sei allerdings schwierig gewesen, sagte Tormöhlen weiter. Zeugen bestätigten, dass der Oberbürgermeister mehrere Personen ansprach. Er habe drei Mitarbeiter gefunden und ihnen Entlohnung für die Erfahrungsstufen 5 zugesichert. Auch wenn dies unüblich sei, sei es kein Verstoß, so Tormöhlen.

Dennoch hegte die Kammer Zweifel. Wiegand und seine Verteidiger beriefen sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung für die Mitarbeiter. Allerdings ließe dies offen, wieso Wiegand die Erfahrungsstufe 5 zuschrieb. Nur einer der künftigen Mitarbeiter habe in einem Gespräch mindestens die Erfahrungsstufe 4 gefordert, sagte der Vorsitzende Richter. Zudem habe Wiegand absichtlich die Probezeiten der drei Mitarbeiter abgekürzt, um seine Verhältnisse zu zementieren.

Der im Juli 2014 begonnene Prozess sollte ursprünglich nur wenige Tage dauern. Die Staatsanwaltschaft forderte 16 Monate Haft auf Bewährung und eine Geldbuße. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Bereits zweimal wurde die Entscheidung kurzfristig verschoben.

Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr hätte der Oberbürgermeister seinen Beamtenstatus verloren und seinen Posten räumen müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.

dpa/avp/LTO-Redaktion

* Anm. d. Red.: Der Name des Vorsitzenden Richters wurde korrigiert, hier stand zunächst "Tormöhlsen". Geändert am 13.02., 15:47.

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LG Halle zum Untreue-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14638 (abgerufen am: 13.09.2026 )

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