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LG Halle bestätigt AG-Urteil: Frei­heits­strafe für Rechts­ex­t­re­misten Sven Lie­bich

02.08.2024

Der Rechtsextremist Sven Liebich sitzt im Saal des Landgerichts Halle/Saale

Der Rechtsextremist Sven Liebich sitzt im Saal des Landgerichts Halle/Saale. Foto: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

Vor dem Landgericht Halle ist Rechtsextremist Sven Liebich zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung waren in Berufung gegangen.

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Der Rechtsextremist Sven Liebich ist vom Landgericht (LG) Halle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Damit bestätigte die Kammer ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Halle. Dort war der gebürtige Merseburger im Juli 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede in mehreren Fällen verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Berufung eingelegt.

Das Urteil des LG gegen Liebich ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision einlegen. Dann müsste das Oberlandesgericht Naumburg entscheiden.

Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.

An vorangegangenem Urteils nichts auszusetzen

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft in dem Berufungsverfahren zwei Jahre Haft für Liebich gefordert. Die Verteidigung sprach sich hingegen für einen Freispruch des Angeklagten aus. Noch bevor die Richterin das Urteil gegen Liebich begründete, hatte der den Verhandlungssaal des LG verlassen.

"An dem Urteil des Amtsgerichts war nichts auszusetzen", sagte die Vorsitzende Richterin. Die verhängte Freiheitsstrafe setzt sich aus mehreren Einzelstrafen zusammen. Dabei hatte schon das Amtsgericht ein vorangegangenes Urteil gegen Liebich berücksichtigt.

Für das Gericht sei es nicht möglich gewesen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, ergänzte die Richterin in ihrer Begründung. In Liebichs Fall sei zu berücksichtigen, dass er bereits einschlägig wegen Volksverhetzung vorbestraft war. Das damals zur Bewährung ausgesetzte Urteil "hätte der Angeklagte zum Anlass nehmen müssen, weitere Straftaten abzuwenden, wenn er nicht in Haft will", sagte die Richterin. Oft finde ein Umdenken bei Angeklagten erst statt, wenn eine Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. “Leider ist das so.”

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht (AG) Leipzig war Liebich mit drei weiteren Menschen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Die Mitangeklagten – zwei Männer und eine Frau – erhielten u. a. Bewährungsstrafen zwischen sechs und zehn Monaten. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.

dpa/xp/LTO-Redaktion

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LG Halle bestätigt AG-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55142 (abgerufen am: 10.10.2026 )

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