Das Urteil gegen einen ehemaligen Soldaten, der vor gut einem Jahr seinen Kameraden in Afghanistan erschossen hatte, ist rechtskräftig. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre vorsorglich zur Wahrung einer Frist eingelegte Revision zurückgezogen hat, ist das Verfahren abgeschlossen, teilte eine Sprecherin des LG Gera am Montag mit.
Die Richter hatten den heute 22-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und Ungehorsams im besonders schweren Fall zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt (Urt. v. 26.10.2010, Az. 120 Js 2436/11).
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der junge Soldat im Dezember 2010 in einem Feldlager die Waffe auf seinen 21 Jahre alten Kameraden gehalten und bewusst abgedrückt. Doch sei er davon ausgegangen, dass die Pistole nicht geladen war.
dpa/age/LTO-Redaktion
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LG Gera: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5210 (abgerufen am: 09.02.2025 )
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