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LG Frankfurt verbietet uberPOP bundesweit: Ausgeubert

18.03.2015

Schon im vergangenen Sommer hatte das LG Frankfurt den Fahrdienst uberPOP im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, diese allerdings später wieder aufgehoben. Nun erging die Entscheidung in der Hauptsache. Nach Ansicht der Richter stiftet uberPOP zum Rechtsbruch an.

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Das Landgericht (LG) Frankfurt hat am Mittwoch den Fahrvermittlungsdienst Uber bundesweit untersagt, soweit hierdurch Fahrtwünsche an Fahrer vermittelt werden, die keine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) haben (Urt. v. 18.03.2015, Az. 3-08 O 136/14). Damit sind faktisch so gut wie alle Fahrer des Dienstes Uber Pop betroffen, dessen Geschäftsmodell gerade in der Vermittlung von entgeltlichen Transportleistungen zwischen Privatpersonen besteht.

Der Dienst sei wettbewerbswidrig, so das Gericht, weil er Fahrer ohne Personenbeförderungserlaubnis zum Rechtsbruch anstifte. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann nur gegen  Sicherheitsleistung in Höhe von 400.000 Euro einstweilen vollstreckt werden. Bis zur Hinterlegung dieser Summe werde der Dienst weiterlaufen, erklärte Uber. Die Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ist möglich.

Geklagt hatte die Taxi Deutschland Servicegesellschaft, die selbst eine vergleichbare App betreibt, mit der allerdings reguläre Taxis vermittelt werden. Die Vertreter des Interessenverbandes reagierten mit der zu erwartenden Begeisterung auf die Entscheidung des LG: "Es bedeutet Rechtssicherheit. 255.000 echte Arbeitsplätze und Steuerzahler bleiben in Deutschland erhalten, bleiben gesetzlich abgesichert und werden nicht durch unqualifizierte Uber-Gelegenheitsjobber ersetzt", heißt es in der Pressemitteilung.

Uber antwortete in einer eigenen Meldung: "Wir bedauern diese Entscheidung. Das ist vor allem eine Niederlage für all diejenigen, die mehr Auswahl für ihre persönliche Mobilität wünschen." Betroffen sei jedoch nur der Dienst uberPOP, nicht die Dienste uberBLACK und uberTAXI.

Die Taxibranche geht seit vielen Monaten gerichtlich sowie durch Protest gegen Uber vor. Im vergangenen Sommer erreichte sie ihren bis dahin größten Erfolg. Das LG Frankfurt untersagte Uber bundesweit im Wege der einstweiligen Verfügung. Die Freude der Taxivertreter währte aber nicht lange. Aus formalen Gründen, insbesondere wegen fehlender Dringlichkeit, hob das Gericht das Verbot wieder auf. Nun gab es am Mittwoch die Entscheidung in der Hauptsache.

una/LTO-Redaktion

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LG Frankfurt verbietet uberPOP bundesweit: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14990 (abgerufen am: 17.08.2026 )

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