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LG Frankfurt (Oder): Imker bekommt Scha­dens­er­satz wegen Gly­pho­sats im Honig

20.06.2022

Ein Imker mit seinen Bienen (Symbolbild)

14.500 Euro bekommt ein Imker dafür, dass er wegen des Glyphosateinsatzes vier Tonnen Honig vernichten musste. Foto: nanihta - elements.envato.com

Erstmals muss ein Agrar-Unternehmen einem Imker für mit Glyphosat belasteten Honig Schadensersatz zahlen. Naturschützern reicht das aber nicht, sie hätten sich eine Grundsatzentscheidung gewünscht.

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Im Prozess um die Klage eines Imkers wegen des Einsatzes des Unkrautvernichters Glyphosat muss das beklagte Agrar-Unternehmen vollumfänglich Schadensersatz leisten. Das Landgericht (LG) Frankfurt (Oder) verurteilte das beklagte Unternehmen am Montag dazu, dem klagenden Bienenhalter rund 14.500 Euro für den entstandenen Schaden zu zahlen (Urt. v. 20.06.2022, Az. 13 O 97/20).

Das Gericht entschied hierbei in einem Einzelfall, wie es auf Anfrage betonte. Die Bienenstöcke sind aus Sicht des Gerichts für jedermann sichtbar gewesen. Angesichts der Intensität der Kontamination sei eine Rechtswidrigkeit festgestellt worden, erläuterte ein Gerichtssprecher. Zudem habe das Agrar-Unternehmen fahrlässig gehandelt. Diese Umstände seien bei der Einordnung des Urteils zu beachten, so das Gericht.

Die Entscheidung des Gerichts stütze seine Branche, sagte Kläger und Imker Sebastian Seusing der Deutschen Presse-Agentur. "Für alle Imker ist das eine neue Situation, sie können sich jetzt auf dieses Urteil berufen und viele Imker werden sich trauen, ihren Honig überprüfen zu lassen oder gegen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu klagen", zeigte er sich überzeugt.

Imker musste Betrieb aufgeben

Seusing hatte für seinen verunreinigten Honig Schadensersatz gefordert. Im Frühjahr 2019 hatte er seine Bienenkästen neben einer von dem beklagten Unternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen die Fläche mit glyphosathaltigen Unkrautbekämpfungsmitteln. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen in den Bienenstock. Wachs und vier Tonnen Honig mussten vernichtet werden. Seinen Betrieb hatte der Imker aufgeben müssen. Er arbeitet seitdem auf einem Biohof in Schleswig-Holstein.

Das Urteil sei ein wichtiges Signal an die Landwirte bei der Anwendung des Unkrautvernichters Glyphosat, für die es Beschränkungen gebe, sagte der Rechtsanwalt des Imkers, Georg Buchholz. "Man geht um mit Giftstoffen, man muss dafür sorgen, dass man niemanden schädigt und potenzielle Geschädigte sind Imker, Bienen und Verbraucher", machte er klar. Landwirte müssten dafür sorgen, dass umstrittene Pflanzenschutzmittel nicht in andere Lebensmittel gelangten.

Das LG traf am Montag allerdings keine generelle Entscheidung darüber, ob Landwirte bei einem Glyphosateinsatz grundsätzlich damit rechnen müssen, dass Bienenstöcke in der Nähe sind. Und ob Imker Landwirte informieren müssen, wenn sie Bienenwagen aufstellen, ist mit der Gerichtsentscheidung auch nicht geklärt.

Naturschützer: "Grundlegende Frage der Agrarpolitik"

Die Aurelia-Stiftung, die den klagenden Imker unterstützt, kritisierte das Urteil als Einschränkung einer Lösung für ein gravierendes Problem. Es gehe um grundlegende Fragen der Agrarpolitik, sagte der Vorstand der Stiftung, Thomas Radetzki. "Wir hätten uns gewünscht, dass die Richterin in ihrer Begründung schreibt, dass Bienen zur Landwirtschaft dazugehören und der Landwirt immer damit rechnen muss, dass das, was er spritzt, Bienen erreicht."

Radetzki wies noch auf ein anderes Problem hin. Durch die intensive Landwirtschaft, die Pestizide in großen Flächen einsetzt, bewege sich der Imker auf "dünnem Eis". 130.000 Freizeitimker gebe es in Deutschland, viele verkauften auch ihren Honig. Sie unterlägen dem Lebensmittelgesetz und müssten gewährleisten, dass das Produkt "verkehrsfähig" sei, erklärte Radetzki. Wenn der Imker Anlass habe, eine Belastung anzunehmen, müsse er den Honig testen lassen, sonst mache er sich strafbar. "Wir brauchen eine Agrarwende", forderte Radetzki auch deshalb. Die Anwendung von Pestiziden in blühenden Pflanzenbeständen müsse grundsätzlich verboten werden.

Laboranalysen von Honig des klagenden Imkers ergaben der Aurelia-Stiftung zufolge, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten worden waren. Die Stiftung setzt sich nach eigenen Angaben für den Naturschutz, insbesondere für die Bienen und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ein.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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LG Frankfurt (Oder): . In: Legal Tribune Online, 20.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48797 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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