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LG Frankfurt a.M. zu Waffenbesitz: Tot­schläger gewann Maschinen­pistole beim Pokern

22.07.2015

Eine Maschinenpistole

© Anatoly Vartanov - Fotolia.com

Am Mittwoch muss sich ein wegen Totschlags verurteilter Mann erneut vor Gericht verantworten: Er hatte beim Pokern eine Maschinenpistole gewonnen, mit der er später die Tat verübte.

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Dieses Mal muss sich der Mann wegen unerlaubten Waffenbesitzes dem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main stellen. Aus formalen Gründen konnte das Waffendelikt in dem Totschlagsprozess nicht mitverhandelt werden. In diesem war er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, nun soll eine neue Gesamtstrafe gebildet werden.

Der 40-Jährige hatte beim Pokerspiel eine Maschinenpistole gewonnen, mit der er später einen Bekannten erschoss, bei dem er größere Schulden hatte. Die Tat in der Nähe einer Ballsporthalle auf einem Parkplatz hatte größeres Aufsehen erregt.

dpa/ms/LTO-Redaktion

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LG Frankfurt a.M. zu Waffenbesitz: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16325 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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