LG Frankfurt bestätigt Urteil: Bewährungsstrafe für Staatsanwalt wegen mehrerer Vergehen

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Der Staatsanwalt, der betrunken einen Polizisten schlug, seine Autorität missbrauchte und sich mit Türstehern in einer örtlichen Diskothek anlegte, ist zu Recht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, so das LG Frankfurt.
Selten genug dürfte es sein, dass Strafverfolger selbst Ziel von Ermittlungen werden. Dass ein Staatsanwalt betrunken einen Polizisten schlägt, seine Autorität für einen Freund missbraucht und die Polizei ruft, weil er sich von Disco-Türstehern provoziert fühlt, ist aber besonders ungewöhnlich.
So war es im Fall eines Gießener Staatsanwalts geschehen. Wegen Missbrauchs von Notrufeinrichtungen, Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung und falscher Verdächtigung war vom Amtsgericht (AG) Frankfurt er zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Der 38-Jährige muss zudem 8.000 Euro Geldauflage an eine Polizeistiftung bezahlen. Das Landgericht (LG) Frankfurt bestätigte dieses Urteil nun, wie jetzt bekannt wurde (Az. 4460 Js 14207/15).
Der Mann war betrunken in eine Verkehrskontrolle geraten, hatte einen Polizisten geschlagen und ihn am nächsten Tag angezeigt. Im Scheidungsverfahren eines Bekannten hatte er die Frau zur Herausgabe bestimmter Sachen aufgefordert - das Schreiben trug den Briefkopf der Staatsanwaltschaft, um Druck auszuüben. Zudem alarmierte er vor einer Frankfurter Diskothek ohne konkreten Anlass die Polizei, weil er sich von den Türstehern provoziert fühlte.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Das ist ja nicht nur ein Fehltritt, sondern eine ganze Kette. Wann legt man diesem Herrn denn nahe, sich einen anderen Job zu suchen oder versetzt ihn in die Registratur?
Tristan H.Entscheidend an der Meldung ist der Widerspruch zwischen der Anzahl der Delikte und dem Strafmaß. Dass war kein Zufall, dass das Gericht unter einem Jahr geblieben ist ..... Dass war "Kollegenrabatt". Am nächsten Werktag trifft man sich wieder in der Kantine
Man stelle sich nur vor, ein Bürger führe betrunken ein Fahrzeug und schlage bei der Verkehrskontrolle einen Polizisten!
Bekloppt, solche Menschen sollten nicht Jura studieren, um Ihre Aggressionen auszulassen.
IsoldeUnd Sie sollen Richter werden, weil Sie hervorragned über die Menschen, die Sie nicht kennen, urteilen!
In einem anständigen Staat würde so ein Mann unter Aberkennung der Pensionsansprüche aus dem Staatsdienst entlassen werden.
Darum alle Verfehlungen von Staatsdiener für die Nach-Merkel Zeit registrieren.
Das 2. Staatsexamen selektiert nicht Charaktereigenschaften.
MDKrähentheorie
Dr. MÜLLERMerkwürdig, merkwürdig. Bei verbeamteten Straftätern bleiben die Strafmaße auffällig oft unterhalb 1 Jahr. Warum nur?
RDAIch vermute, das ist eine rhetorische Frage, weil § 24 BeamtStG bekannt sein dürfte.
§132 StGB Amtsanmaßung, da nicht zuständig ?
werner garbers+/+darmstadtEr ist Amtsträger !
Er versuchte zum Nachteil einer Partei zu handeln?
Eine Rechtskniebeugung ?