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LG Frankfurt in der Bandenwerbung-Affäre: Frei­spruch für DFB Ex-Schatz­meister

04.02.2026

Stephan Osnabrügge ist im Gerichtssaal des LG Frankfurt zu sehen.

Fast sechs Jahre hing die Anklage wegen besonder schwerer Steuerhinterziehung über DFB Ex-Schatzmeister Stephan Osnabrügge. Nun wurde er freigesprochen. Foto: picture alliance/dpa/Arne Dedert

Über fünf Jahre nach einer spektakulären Razzia in der DFB-Zentrale wurde der letzte der verbliebenen Angeklagten vom LG Frankfurt am Main freigesprochen. Der DFB hofft auf Rückzahlung einer Millionensumme.

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Freispruch für den einstigen Schatzmeister, Hoffnung auf eine Millionensumme für den Verband: Fünf Jahre nach einer Razzia in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist der Prozess gegen den letzten verbliebenen Angeklagten mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Der Bonner Rechtsanwalt Stephan Osnabrügge wurde von der zweiten großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main in dem Verfahren um Einnahmen aus Bandenwerbung vom Vorwurf der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall freigesprochen (Az.  5/2 KLs 12/22 – 7550 Js 216841/20). LTO hatte zu der Anklage berichtet.

"Dieser Freispruch ist eindeutig, klar und ohne jede Einschränkung", sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Maria Distler. "Stephan Osnabrügge ist zum Spielball zwischen DFB und Finanzbehörden geworden." Der DFB als Nebenbeteiligter wurde ebenfalls freigesprochen.

Osnabrügge war am Tag des Urteils sehr emotional, kämpfte mit den Tränen. Ihm war vorgeworfen worden, durch eine falsche Zuordnung der DFB-Einnahmen aus der Bandenwerbung der Nationalmannschaft für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt rund 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Der 55-jährige Jurist war von April 2016 bis März 2022 Schatzmeister des Verbandes.

DFB hatte für zwei Jahre Gemeinnützigkeit verloren

Wegen der Bandenwerbung-Affäre war dem DFB vom Finanzamt Frankfurt die Gemeinnützigkeit für die betroffenen Jahre aberkannt worden, mit schwerwiegenden finanziellen Folgen. Der Verband hat dagegen Einspruch erhoben. Das Verfahren dazu läuft noch.

Der DFB hegt nun Hoffnungen, die bereits errichteten 31 Millionen Euro an Steuernachzahlungen für 2014 und 2015 zurückzubekommen. Sollte der Einspruch erfolglos bleiben, bliebe dem Verband der Gang vors hessische Finanzgericht in Kassel.

Der DFB fordert die hessische Landespolitik auf, die sich "auch aus den Worten des Gerichts" ergebenen Vorwürfe umfassend aufzuklären. "Als Resultat bleibt: Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung haben jahrelang ein Strafverfahren fortgeführt und zur Anklage gebracht, obwohl die Vorwürfe schon vor Jahren vom DFB entkräftet worden waren", hieß es in einer Mitteilung. Die Behörde habe durch unverhältnismäßige Durchsuchungsmaßnahmen eine voreingenommene Haltung gezeigt. Dabei seien auch erhebliche Steuermittel aufgewendet worden.

Ex DFB-Präsident und Generalsekretär hatten für Verfahrenseinstellung bezahlt

Neben Osnabrügge waren ursprünglich unter anderem auch der ehemalige Präsident Reinhard Grindel und der frühere Generalsekretär Friedrich Curtius angeklagt. Sie hatten sich durch Zahlungen von 80.000 Euro bzw. 20.000 Euro auf eine Einstellung des Verfahrens eingelassen.

Osnabrügge hatte die Vorwürfe stets über seine Anwälte zurückgewiesen und kämpfte vor Gericht um seine Reputation. Er äußerte sich zum Abschluss erstmals selbst. Der Anwalt aus Bonn sprach über die schwere Zeit in seinem Leben und attackierte die Behörde: “Die Staatsanwaltschaft spielt mit der Existenz von Menschen. Wie schnell man als Unschuldiger in so eine Situation geraten kann, in Deutschland, im 21. Jahrhundert - das ist dramatisch.” Über seiner Familie liege seit 2020 eine "graue Wolke". Seine bittere Erkenntnis schon vor dem Urteil: "Der Skandal macht die Schlagzeilen, nicht der Freispruch." 

Mangels Vorsatz: Staatsanwaltschaft plädierte für Freispruch

Sogar die Staatsanwaltschaft hatte für den Freispruch für Osnabrügge und DFB plädiert. Nach ihrer Rechtsansicht war der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung zwar erfüllt. Hierzu hatte die Staatsanwaltschaft im Hauptverhandlungstermin vom 29.01.2026 auch ausführlich Stellung genommen. Aber dem Angeklagten konnte aus ihrer Sicht nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung der subjektive Tatbestand (Wissen und Wollen) nicht nachgewiesen werden, wie Pressesprecher Dr. Jesco Kümmel (Oberstaatsanwalt) LTO sagte. Aus diesem Grund hätten die Sitzungsvertreter einen Freispruch beantragt.

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Medienwirksame Durchsuchungen beim DFB 

Die Affäre war mit einer spektakulären Razzia beim DFB in der Frankfurter Otto-Fleck-Schneise öffentlich geworden: Die Beamten, teilweise mit Maschinenpistolen bewaffnet, marschierten am 7. Oktober 2020 in der DFB-Zentrale auf. Auch Wohnungen und Häuser von einem halben Dutzend ehemaliger DFB-Funktionäre wurden durchsucht; insgesamt waren 200 Beamte im Einsatz. 

Der DFB hatte das Vorgehen der Ermittler aufgrund der bereits geleisteten millionenschweren Nachzahlung stets als "unangemessen" kritisiert. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte dagegengehalten: "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, ein Jahre später möglicher 'Deal' mit dem Fiskus beseitigt nicht die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Ursprungstäter", sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen damals der Deutschen Presse-Agentur. 

Mit dem Freispruch für den letzten verbliebenden Angeklagten des Komplexes ist die strafrechtliche Bewertung der Bandenwerbung-Affäre nun abgeschlossen.

dpa/jh/LTO-Redaktion

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LG Frankfurt in der Bandenwerbung-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59237 (abgerufen am: 13.07.2026 )

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