In einem Korruptionsprozess verurteilte das LG Frankfurt den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt, Peter Feldmann, wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe. Das will dieser aber nicht auf sich beruhen lassen und zieht weiter vor den BGH.
Nach seiner Verurteilung wegen Vorteilsannahme (§ 331 Abs. 1 StGB) hat der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) Revision gegen das Urteil der 24. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts (LG) eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) darüber entscheiden. Das teilte ein Sprecher des LG am Montag mit. Zuvor hatte Feldmann in einer Email am Sonntag über die Revision berichtet.
Die Staatsanwaltschaft hingegen war mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden, auch wenn das Gericht in seinem Urteil unter der von ihr geforderten Geldstrafe geblieben war. Es seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, sagte eine Sprecherin.
In dem Korruptionsprozess war Feldmann im Dezember zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro verurteilt worden. In dem Verfahren ging es um Feldmanns enge Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt (Awo). Der Politiker hatte stets bestritten, korrupt zu sein. Feldmann war - auch als Konsequenz aus der Anklage und dem Prozess - am 6. November mit einem Bürgerentscheid abgewählt worden.
Im Prozess vor dem LG vertraten Beamtenrechtler David Hofferbert und Strafverteidiger Christian Graßie den Ex-Oberbürgermeister anwaltlich.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Nach Verurteilung durch LG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50639 (abgerufen am: 09.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag