LG Frankfurt am Main: Haft­strafe und Berufs­verbot für Anwältin, die Tes­ta­mente fälschte

15.03.2024

Eine Rechtsanwältin hat sich durch selbst geschriebene Testamente als Alleinerbin vermögender älterer Menschen eingesetzt. Das LG Frankfurt verurteilte sie nun u.a. wegen Betrugs zu einer Haftstrafe. 

Eine Rechtsanwältin hat als Berufsbetreuerin älterer und pflegebedürftiger Menschen durch nicht autorisierte Bestellungen von Küchengeräten und Elektronikartikeln sowie gefälschten Testamenten viel Geld eingestrichen. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main verurteilte sie deshalb am Freitag wegen Untreue, Urkundenfälschung und Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Haft (Urt. v. 15.03.2024, Az. 3620 Js 209740/17). Außerdem setzte die Strafkammer ein lebenslanges Berufsverbot fest.

In der Anklage hieß es zunächst, die Anwältin habe sechsstellige Schadenssumme verursacht. In ihrem Plädoyer ging die Staatsanwältin allerdings nur noch von einem konkret nachgewiesenen Betrag in Höhe von knapp 44.000 Euro aus.

Mit den von ihr geschriebenen Testamenten soll sich die Anwältin jeweils zur Alleinerbin mehrerer vermögender älterer Menschen gemacht haben. Weil aber schnell Zweifel daran aufkamen, kam es letztlich in keinem Fall tatsächlich zu Auszahlungen von Geld oder zur Übereignung von Grundbesitz.

Teile der 27 Punkte umfassenden Anklage wurden während des laufenden Verfahrens eingestellt, hieß es am Freitag. Die Anwältin hatte die Vorwürfe vor Gericht weitgehend bestritten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/hes/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54131 (abgerufen am: 04.12.2024 )

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