Während der Coronakrise trug ein wegen Mordes Angeklagter einen Mund-Nasen-Schutz – und wollte ihn auch auf Aufforderung des Richters hin nicht abnehmen.
Angeklagte müssen unter Umständen im Gerichtssaal ihre Mund-Nasen-Masken abnehmen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main am Freitag im Prozess um den Eifersuchtsmord auf einem Reiterhof in Hofheim entschieden. Es gehe dabei um die Bewertung des Verhaltens des Angeklagten, beispielsweise während einer Zeugenvernehmung, sagte der Vorsitzende Richter (Az. 3590 Js 236977/19).
Der 56 Jahre alte Angeklagte, gegen den seit mehreren Wochen vor der Schwurgerichtskammer wegen Mordes an seiner früheren Lebensgefährtin (22) verhandelt wird, hatte bislang durchgehend eine Gesichtsmaske getragen. Auf die Aufforderung des Vorsitzenden Richters weigerte er sich zunächst, den Mund-Nase-Schutz abzunehmen. Erst nach Verkündung des Gerichtsbeschlusses nahm er die Maske ab.
Auch nach Ansicht des Staatsanwaltes müsse ein Gericht zumindest einmal die Gelegenheit haben, einem Angeklagten ins Gesicht blicken zu können. Die Verteidigung kündigte indes einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter an.
dpa/ast/LTO-Redaktion
LG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42570 (abgerufen am: 09.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag