Die Klage des früheren Dreispringer Charles Friedek gegen den DOSB wegen seiner Nichtnominierung zu den Olympischen Spielen 2008 ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Dies entschied die 13. Zivilkammer in einem am Donnerstag verkündeten Grundurteil.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) habe mit der Ablehnung den Nominierungsanspruch des Sportlers schuldhaft verletzt, so das Landgericht (LG, Urt. v. 15.12.2011, Az. 2-13 O 302/10).
Friedek hatte die Olympia-Norm von zweimal 17,00 Metern innerhalb eines Wettbewerbs erfüllt, was der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) nicht anerkannte. Der Verband verlangte, dass die Weite bei zwei verschiedenen Wettkämpfen erlangt werden müsse.
Aus den Nominierungsrichtlinien, so die 13. Zivilkammer, lasse sich dies aber nicht entnehmen. Friedek hatte auf Schadensersatz für entgangene Antritts-, Preis- und Sponsorengelder in Höhe von mindestens 133 500 Euro geklagt. Darüber entscheidet nun ein Betragsverfahren.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Frankfurt a.M.: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5110 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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