Eil: Schuss auf Wirtschaftsanwalt: Alex­ander Falk muss über vier Jahre in Haft

von Pia Lorenz

09.07.2020

Das LG Frankfurt hat den Verlagserben wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Er habe den Auftrag gegeben, einem ihm unliebsamen Wirtschaftsanwalt Gewalt anzutun, so das Schwurgericht.

Die 22. Kammer des Landgerichts (LG) Frankfurt a. M. hält den Hamburger Unternehmer für schuldig. Das LG zeigte sich überzeugt, dass der Stadtplanverlags-Erbe den Schuss auf einen Anwalt von DLA Piper im Jahr 2010 in Auftrag gegeben hat (Urt. v. 09.07.2020, Az. 6340 Js 207925/16).

Der Jurist bereitete damals, zunächst noch für Clifford Chance, eine Millionenklage gegen Falk vor, weil der die Umsätze seines damaligen Unternehmens Ision beim Verkauf manipuliert habe.

Im Februar 2010 wurde aus kurzer Entfernung auf den Anwalt geschossen, dieser wurde ins Bein getroffen und schwer verletzt. Nach dem Schuss verließ der Schütze den Tatort. Falk hatte stets bestritten, den Auftrag zu dem Anschlag erteilt zu haben. Den Haftbefehl hob das Gericht auf.

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Zitiervorschlag

Eil: Schuss auf Wirtschaftsanwalt: Alexander Falk muss über vier Jahre in Haft . In: Legal Tribune Online, 09.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42148/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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