Das LG Frankfurt hat den Verlagserben wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Er habe den Auftrag gegeben, einem ihm unliebsamen Wirtschaftsanwalt Gewalt anzutun, so das Schwurgericht.
Die 22. Kammer des Landgerichts (LG) Frankfurt a. M. hält den Hamburger Unternehmer für schuldig. Das LG zeigte sich überzeugt, dass der Stadtplanverlags-Erbe den Schuss auf einen Anwalt von DLA Piper im Jahr 2010 in Auftrag gegeben hat (Urt. v. 09.07.2020, Az. 6340 Js 207925/16).
Im Februar 2010 wurde aus kurzer Entfernung auf den Anwalt geschossen, dieser wurde ins Bein getroffen und schwer verletzt. Nach dem Schuss verließ der Schütze den Tatort. Falk hatte stets bestritten, den Auftrag zu dem Anschlag erteilt zu haben. Den Haftbefehl hob das Gericht auf.
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Eil: Schuss auf Wirtschaftsanwalt: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42148 (abgerufen am: 08.09.2024 )
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