Druckversion
Dienstag, 13.10.2026, 02:03 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-52kls1118-7550s242375-dfb-steuerhinterziehung-geldbusse-sommermaerchen
Fenster schließen
Artikel drucken
57499

Landgericht verurteilt den DFB wegen Steuerhinterziehung: "Nehmen die die Justiz nicht ernst?"

25.06.2025

Theo Zwanziger (2.v.l.), ehemaliger Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Wolfgang Niersbach (hinten), ehemaliger DFB-Präsident, und Horst R. Schmidt (r), früherer Genralsekretär, beim Prozessauftakt

Nicht nur der DFB, auch dessen ehemalige Köpfe Theo Zwanziger (2.v.l.), Wolfgang Niersbach (hinten), und Horst R. Schmidt (r.) waren ursprünglich angeklagt. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Boris Roessler

Der DFB muss wegen Steuerhinterziehung rund um die Fußball-WM in Deutschland 110.000 Euro zahlen. Das Gericht übte dabei deutliche Kritik an dem Verband. Dass es zu einer Verbandsgeldbuße in einem Strafverfahren kommt, sei sehr selten.

Anzeige

Begleitet von scharfer Kritik des Gerichts ist der Deutsche Fußball-Bund im sogenannten Sommermärchen-Prozess schuldig gesprochen und wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zu zwei Geldbußen (§ 30 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OwiG)) in Höhe von 60.000 bzw. 70.000 Euro verurteilt worden. 

"Für die Kammer steht ohne Zweifel fest, dass der DFB Steuern hinterzogen hat und die Beteiligten dies billigend in Kauf genommen haben", sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler bei der mehr als einstündigen Urteilsverkündung am 34. und letzten Verhandlungstag vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main (Az. 5/2 KLs 11/18 – 7550 s 242375).

Die Staatsanwaltschaft hatte dem DFB vorgeworfen, in der Affäre um die Fußball-WM 2006 Steuern in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben, und ein Bußgeld von insgesamt 270.000 Euro gefordert. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Ansicht der Anklagebehörde, die in ihrem Plädoyer zu Wochenbeginn von einer "hohen kriminellen Energie" in dem Fall gesprochen hatte.  

Der DFB wurde letztlich zu einer Zahlung von insgesamt 130.000 Euro verurteilt. 20.000 Euro davon wurden dem Verband wegen einer "rechtsstaatwidrigen Verfahrensverzögerung" jedoch erlassen. Allerdings muss der DFB, der laut der Vorsitzenden Distler bei der Aufarbeitung der Affäre ein "katastrophales Bild" abgegeben habe, zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen. 

Gegen das Urteil kann der DFB innerhalb einer Woche in Revision gehen.

Richterin: "Verbandsgeldbuße im Strafverfahren nicht üblich"

Distler sparte in ihrer Urteilsbegründung nicht mit Kritik am Verband. Der DFB hätte demnach in der fast zehn Jahre andauernden Aufarbeitung der WM-Affäre mit einer Selbstanzeige im Jahr 2015 frühzeitig den "Stecker ziehen" können. "Dass eine Verbandsgeldbuße in einem Strafverfahren ausgesprochen wird, kommt sehr selten vor und ist nicht üblich", sagte die Richterin. 

Dadurch, dass der Verband keine Selbstanzeige erstattet hatte, sei viel Geld verschwendet worden. "Beim DFB ticken die Uhren anders. Hier werden Anwaltskosten in astronomischer Höhe produziert", kritisierte Distler. "Die Verantwortung wird von den Verantwortlichen externalisiert. Mit persönlichen Konsequenzen muss ja keiner rechnen", so Distler. Ihrer Ansicht nach sei "der DFB der Verlierer". 

Zugleich warf die Richterin dem Verband massives Desinteresse an der Klärung der Vorgänge vor. "Weder im Ermittlungsverfahren noch im Prozess hat ein Vertreter des DFB an dem Verfahren teilgenommen", stellte Distler fest und ergänzte: "Da muss man fragen: Nehmen die die Justiz nicht ernst?" Der aktuellen DFB-Führung schrieb sie ins Stammbuch, künftig "eine Kultur des Hinsehens und nicht des Wegschauens" zu etablieren.

DFB hält sich für unschuldig

Die DFB-Anwälte hatten bis zuletzt die Unschuld des Verbandes beteuert. "Wir glauben, es hat keine Steuerhinterziehung gegeben", bekräftigte DFB-Rechtsbeistand Jan-Olaf Leisner von der Münchner Kanzlei Leisner Steckel Engler in seinem Plädoyer am vergangenen Montag. Der Fiskus habe in dem Fall keinen finanziellen Schaden erlitten, sondern vielmehr einen Zinsvorteil von 650.000 Euro für sich verbucht.

Mit der Verurteilung schwinden die Chancen des Verbandes auf eine erhoffte Steuerrückzahlung von 22 Millionen Euro. Diese Summe hatte der DFB im Jahr 2017 nachzahlen müssen, nachdem ihm wegen der WM-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für 2006 entzogen worden war. 2022 hatte der DFB dagegen eine Klage beim Finanzverwaltungsgericht Kassel eingereicht, über die bislang nicht entschieden wurde. Der Justiz-Krimi, der 2015 begann, wird die Gerichte also weiter beschäftigen.

Anzeige

Darlehensrückzahlung verschleiert

Im Kern ging es in dem Verfahren um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte. 

Der DFB verschleierte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später abgesagt wurde, und deklarierte diese ein Jahr später als Betriebsausgabe. Dies war nach Ansicht des Gerichts nicht zulässig.

Ursprünglich waren in dem Prozess die früheren DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt angeklagt. Das Verfahren gegen alle drei Beschuldigten, die die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen hatten, wurde jeweils gegen eine Geldauflage endgültig eingestellt. "Alle drei handelten mit dem gemeinschaftlichen Willen, dass der wahre Zahlungsgrund nicht öffentlich, sondern verschleiert wird", sagte Distler. Die Verfahrensbeteiligung des DFB wurde von der Strafkammer angeordnet, da insoweit die – nun auch eingetretene - Festsetzung einer (Verbands-)Geldbuße in Betracht kam.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Landgericht verurteilt den DFB wegen Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57499 (abgerufen am: 14.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Strafrecht
    • Fußball
    • Steuern
    • Strafprozess
    • Straftaten
    • Strafverfahren
  • Gerichte
    • Landgericht Frankfurt am Main
Richterin Isabel Hildebrandt, Vorsitzende Richterin am Landgericht, im Gerichtssaal 14.10.2026
Christina Block

Block-Prozess: Tag 82:

Zeit-Durch­su­chungs­be­schluss im Fokus – Ist die Kammer zu weit gegangen?

Der Zeit-Podcast hat die Kammer aufgeweckt, diese könnte aber mit ihrem Durchsuchungsbeschluss gegen die Zeit rechtlich zu weit gegangen sein und zwar gleich aus mehreren Gründen. Im Saal geht es um Hensels neue Ehefrau, die nicht kommt. 

Artikel lesen
Stephan Harbarth (M), Vorsitzender des ersten Senats bei der Verhandlung 13.10.2026
Erbschaftsteuer

BVerfG zur Erbschaftsteuer, Teil II: Firmenerben:

Ent­war­nung für Fir­me­nerben

Ist die weitgehende Verschonung von Unternehmenserben bei der Erbschaftsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar? Darüber verhandelte das Bundesverfassungsgericht. Es wird wohl kein radikales Urteil geben.

Artikel lesen
Der Angeklagte mit unkenntlich gemachtem Gesicht neben seinem Anwalt 13.10.2026
Strafprozess

Prozessauftakt vor dem LG Limburg:

Anwalt soll Man­dantin für Mil­lio­ne­n­erbe betrogen haben

Ein Anwalt ist wegen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagt. Gegen den Willen einer Mandantin soll er sich selbst als Alleinerben eingesetzt haben. Die Frau wollte ihr Vermögen eigentlich Ordensschwestern im Rheingau zukommen lassen.

Artikel lesen
Foermliche Zustellung 13.10.2026
Strafverteidiger, StV

Reformbedarf im Strafbefehlsverfahren:

Ange­klagter nicht da, Strafe gerecht?

Wer vor dem Amtsgericht einmal nicht erscheint und dafür keine klare Entschuldigung hat, findet nach deutscher Rechtslage kein Gehör. Ein Urteil des EGMR zur Schweiz könnte bei Strafbefehlen daran nun etwas ändern, analysiert Karsten Gaede.

Artikel lesen
Albert Füracker (CSU), bayerischer Finanzminister, sitzt im Verhandlungssaa des BVerfG 12.10.2026
Erbschaftsteuer

BVerfG zur Erbschaftsteuer, Teil I: Steuerkonkurrenz:

Alle gegen Bayern

In Bayern weniger Erbschaftsteuer zahlen als in NRW? Einen solchen Steuerwettbewerb will der Freistaat ermöglichen und zog deshalb vor das BVerfG. Doch dort wurde deutlich, dass die Folgen wohl verheerend wären. Christian Rath war vor Ort.

Artikel lesen
Fassade des Helmut-Schmdt-Hauses in Hamburg, dem Gebäude der Zeit-Redaktion 12.10.2026
Christina Block

LG lässt im Block-Prozess Podcast-Aufnahmen sicherstellen:

Gericht erlässt Durch­su­chungs­be­schluss gegen Zeit-Redak­tion

Mit Durchsuchungsbeschlüssen für Redaktion und Wohnung einer Journalistin erreicht das LG Hamburg schließlich Material eines Zeit-Podcast sicherzustellen. Geht das verfassungsrechtlich? Der Verlag sieht einen Angriff auf die Pressefreiheit. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Steu­er­fach­wirt / Steu­er­fach­an­ge­s­tell­te (w/m/d) Fa­mi­ly...

Flick Gocke Schaumburg, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom Kauf­mann (m/w/d) Steu­er­recht / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Bundesamt für Justiz
Voll­ju­ris­tin­nen bzw. Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz, Bonn

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Steu­er­recht / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Ju­ris­ti­sche Re­fe­ren­tin | Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d)

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
RVG 2026: Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen – Gebührenpotentiale nutzen!

16.10.2026

Zertifikatslehrgang Tax Technology Officer

19.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten-Poliscan, TraffiStar, VKS und Co.

19.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Intensivseminar Erbschaftsteuerrecht Teil 1

20.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH