Über Jahre hinweg hat eine Frau Farbkartuschen entwendet, weiterverkauft und dafür ihren Vorgesetzten bezichtigt. Einen Schaden in Höhe von 400.000 Euro mochte das LG Frankfurt nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe vergelten.
Wegen Diebstahls und Betrugs hinsichtlich des eingekauften Büromaterials muss eine frühere Sekretärin der Deutschen Bahn für drei Jahre in Haft. Das Landgericht (LG) Frankfurt ging in dem am Montag bekannt gewordenen Urteil von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 400.000 Euro aus, den die 38-Jährige über mehrere Jahre hinweg mit der Bestellung von Toner-Farbkartuschen auf den Namen der Deutschen Bahn angerichtet habe (Urt., Az. 3370 Js 238972/16).
Die Frau aus dem rheinland-pfälzischen Bingen hatte vor Gericht zugegeben, die Kartuschen für rund 300.000 Euro über die Internet-Plattform Ebay privat weiterverkauft zu haben. Ihre Verteidiger hatten sich vor Gericht für eine Bewährungsstrafe eingesetzt. So sei die Angeklagte über Jahre hinweg an ihrer Arbeitsstelle "sexuell gemobbt" worden, was sie mit den Taten zu kompensieren versucht habe.
Das Gericht sah sich aufgrund der hohen Schadenssumme und des langen Tatzeitraums jedoch nicht in der Lage, eine Strafe zu verhängen, die noch zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Darüber hinaus habe die Frau vor ihrem Geständnis noch ihren Vorgesetzten der Taten bezichtigt. Dies müsse ebenfalls zu ihren Lasten angerechnet werden, so das LG.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
LG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42116 (abgerufen am: 08.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag