Druckversion
Dienstag, 8.09.2026, 12:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-2-24o109-19-kein-schmerzensgeld-hinterbliebene-absturz-germanwings-lufthansa
Fenster schließen
Artikel drucken
48905

LG Frankfurt am Main verneint Haftung der Lufthansa: Kein Sch­mer­zens­geld für Ger­m­an­wings-Hin­ter­blie­bene

30.06.2022

Eine Schleife mit der Flugnummer 4U9525 und dem Datum des Absturzes am 24. März 2015 steht auf der Gedenkstätte auf dem Waldfriedhof.

Die Lufthansa haftet nicht für den Absturz der Germanwings-Maschine mit der Flugnummer 4U9525. Bild: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd

Laut dem LG Frankfurt war die Lufthansa nicht dafür verantwortlich, dass ein psychisch kranker Co-Pilot einen Germanwings-Airbus in die französischen Alpen abstürzen ließ. Möglicherweise haftet aber der Staat.  

Anzeige

Hinterbliebene der Germanwings-Absturzopfer haben erneut in einem Prozess um Schmerzensgeld eine Niederlage erlitten. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main wies am Donnerstag mehrere Klagen gegen die Lufthansa ab (Urt. v. 30.06.2022, Az. 2-24 O 109/19). Das Gericht argumentierte ähnlich wie bereits das Landgericht Essen und zuletzt im April 2021 das Oberlandesgericht Hamm. Danach war die Konzernmutter Lufthansa nicht für die flugmedizinischen Untersuchungen der Crew verantwortlich. Das Frankfurter Urteil ist nicht rechtskräftig und kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden.

Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot einen Germanwings-Airbus in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben, viele davon stammten aus Nordrhein-Westfalen. Die Kläger argumentieren, dass die Katastrophe hätte vermieden werden können, wenn bei den Untersuchungen des Co-Piloten genauer hingesehen worden wäre. Sie klagten gegen die Lufthansa als Konzernmutter von Germanwings und verlangten Schmerzensgeld. 

Das Frankfurter Gericht wies die Klagen ab. "Die flugmedizinischen Sachverständigen handelten bei ihren Tauglichkeitsuntersuchungen in Ausübung eines öffentlichen Amtes, denn ihre Tätigkeit war durch öffentlich-rechtliche Vorschriften bestimmt und Bedingung für die Lizenzierung. Deswegen kann nur der Staat oder die Körperschaft haften, in dessen Dienst die Ärzte standen. Das ist jedenfalls nicht die Lufthansa", erklärte der Vorsitzende in der Urteilsverkündung. "Die fliegerärztlichen Untersuchungen sind Kernbestandteil der Flugsicherheit. Die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten ist eine staatliche Aufgabe, die durch das Luftfahrtbundesamt wahrgenommen wird." Die Lufthansa habe hingegen keinen Zugang zu den flugmedizinischen Untersuchungen. Die Fliegerärzte seien unabhängig und nicht an Weisungen der Lufthansa gebunden. Es habe kein Überwachungssystem der Lufthansa bestanden. Ihr könne daher auch kein Organisationsversagen vorgehalten werden

Damit sei nun endgültig klar, dass niemand außer dem Staat für die Flugtauglichkeitsuntersuchungen zuständig gewesen sei, sagte Klägeranwalt Elmar Giemulla der dpa. Er kündigte Klagen gegen die Bundesrepublik nach der Sommerpause an. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Frankfurt am Main verneint Haftung der Lufthansa: . In: Legal Tribune Online, 30.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48905 (abgerufen am: 08.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Flugsicherheit
    • Flugverkehr
    • Schmerzensgeld
  • Gerichte
    • Landgericht Frankfurt am Main
Von rechts grätscht ein Spieler (grün) in Richtung seines Gegenspielers (rot) 04.08.2026
Schadensersatz

LG Köln zur Haftung im Hobbyfußball:

Kein Scha­dens­er­satz nach Grät­sche des eigenen Mit­spie­lers

Fußballer haften für Fouls nur dann auf Schadensersatz, wenn sie die Spielregeln grob verletzen. Das LG Köln verneinte dies im Fall eines Hobbyfußballers, der Opfer einer Blutgrätsche seines Teamkollegen geworden war.

Artikel lesen
Wrakteile an der Absturzstelle der Germanwings Maschine 4U9525 bei Barcelonette in Frankreich 29.07.2026
Flugsicherheit

Germanwings-Absturz von 2015:

Scha­dens­er­satz­klagen gegen Luft­fahrt­bun­de­samt wohl ohne Erfolg

Hat der Staat beim Germanwings-Absturz versagt? Mehr als zehn Jahre nach der Katastrophe beginnt ein Prozess, in dem Angehörige auf Schadensersatz klagen. Bald beginnt die Verhandlung, doch das Gericht zeigt sich schon jetzt mehr als skeptisch. 

Artikel lesen
Eingangsschild beim Bundesgerichtshof 21.07.2026
Schadensersatz

BGH bejaht immateriellen Schadensersatz nach DSGVO:

Xing-Nach­richt an fal­sche Person löst große "Sch­mach" aus

Examensrelevante Leitentscheidung des BGH: Eine Privatbank hatte eine Gehaltsabsage in einem Bewerbungsverfahren per Xing versehentlich auch an einen Ex-Kollegen des Bewerbers gesendet. Dem bloßgestellten Mann steht nun Schadensersatz zu.

Artikel lesen
Schaum auf einem Latte Macchiato (Symbolbild) 23.06.2026
Verkehrssicherungspflicht

LG zu scharfem Latte-macchiato-Glas:

Die Gefahr im Kaf­fee­schaum

Beim Snack in einem Bäckereicafé will sich ein Mann am gesprungenen Latte-macchiato-Glas verletzt haben, der Kaffeeschaum habe die scharfe Kante versteckt. Schmerzensgeld bekommt er aber nicht, so das Landgericht Frankenthal.

Artikel lesen
Eine Polizeistreife kontrolliert am 23.05.2017 in Berlin am Kottbusser Tor einen mutmaßlichen Drogendealer (Symbolbild) 15.06.2026
Diskriminierung

Kapuze und Hautfarbe passten, aber die Frisur nicht:

Land Berlin muss 500 Euro wegen ras­sis­ti­scher Kon­trolle zahlen

Polizisten suchten nach einer Schwarzen Person mit "Rastafrisur" – und kontrollierten einen Mann mit kurzen Haaren. Das AG Mitte geht von einem rassistischen Hintergrund aus. Zu einem Teil seien die Maßnahmen dennoch gerechtfertigt.

Artikel lesen
Kerzen, Blumen und Figuren liegen am Fundort der getöteten Luise an der Landesgrenze zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 02.06.2026
Schmerzensgeld

Mordfall Luise:

Ein­sichts­fähig genug, aber stra­fun­mündig

Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren sollen ein anderes Mädchen getötet haben. Einen Strafprozess wird es nicht geben, warum konnte ein Zivilgericht sie zu einer hohen Schmerzensgeldsumme verurteilen? 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Kar­tell-, Ver­ga­be-, Bei­hil­fe­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von GÖRG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

GÖRG, Ham­burg

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht (m/w/d) – Stand­ort...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Technische Hochschule Köln
Digitale Informationsveranstaltung Masterstudiengang Versicherungsrecht (LL.M.)

08.09.2026

Voraussetzungen und (Kappungs-)grenzen bei der Mieterhöhung

08.09.2026

Autokaufrecht

08.09.2026

Fallstricke im Einstellungsverfahren: Entgelttransparenz, Fragerecht und Entschädigung

08.09.2026

Gestaltung und Anwendung der Vorsorgevollmacht

08.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH