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Schadensersatz nach Liebesaus: Recht­schutz­ver­si­che­rung greift nicht gegen Hei­rats­schwindler

25.05.2020

Figuren eines Brautpaars wenden sich auf einer Hochzeitstorte voneinander ab

(c) LRafael/stock.adobe.com

Ihr Lebensgefährte habe sie nur ausnutzen wollen, eine junge Frau zog deshalb vor Gericht. Das kann sie auch machen – aber ohne ihre Rechtsschutzversicherung, entschied das LG Frankenthal.

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Eine Rechtsschutzversicherung muss die Prozesskosten nicht übernehmen, wenn ein Heiratsschwindler auf Schadensersatz verklagt werden soll. So entschied das Landgericht Frankenthal (LG) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (v. 15.4.2020, Az. 3 O 252/19).

Die Beziehung sei von ihrem ehemaligen Lebensgefährten bewusst nur eingegangen worden, um sie zu betrügen. Mit diesem Vorwurf wandte sich eine junge Frau aus dem Landkreis Bad Dürkheim an das Gericht. Er habe Darlehensverträge in ihrem Namen über insgesmat 20.000 Euro abgeschlossen, ihre Unterschrift gefälscht und sie zur Auszahlung des Betrages gebracht. Nun will die Dürkheimerin Schadensersatz.

Ein solcher Prozess ist aber bereits in der ersten Instanz mit erheblichen Kosten von mehreren Tausend Euro verbunden. Die junge Frau wollte daher, dass ihre Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko deckt. Diese hatte die Kostenübernahme nämlich abgelehnt, da die Versicherung wie für Rechtschutzversicherungen üblich nicht "für Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit nichtehelichen oder nicht eingetragenen Lebensgemeinschaften. Das gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist."

Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht auch bei Betrugsabsichten

Genau wie die Versicherung sah nun auch das LG darin einen Ausschlussgrund für das Greifen der Versicherung im Fall der Dürkheimerin. Die Beziehung, die sie geschildert hat, sei bereits einer Ehe angenähert gewesen, es sei nämlich der Bezug eines gemeinsamen Hauses geplant gewesen und eine gemeinsame EC-Karte genutzt worden. Ob der Lebensgefährte die Beziehung nur zum Schein geführt habe, sei dabei irrelevant. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft habe trotzdem bestanden.

Die klagende Frau kann natürlich trotz der Entscheidung der Kammer gerichtlich gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten vorgehen. Nur muss eben die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Prozesses nicht übernehmen. Der Mann ist inzwischen unter anderem wegen anderer Betrugsstraftaten verurteilt und inhaftiert.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

ast/LTO-Redaktion

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Schadensersatz nach Liebesaus: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41717 (abgerufen am: 15.07.2026 )

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