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Ernteschaden durch abgedriftetes Spritzmittel: Kar­tof­fel­bauer muss Nach­barn 80.000 Euro zahlen

26.01.2023

Bauer besprüht Kartoffelpflanzen

Wer beim Besprühen seiner Kartoffelpflanzen nicht aufpasst, muss unter Umständen seinen Nachbarn entschädigen. Bild: Maryna - stock.adobe.com

Ein Kartoffelbauer aus Rheinland-Pfalz muss einem benachbarten Gemüsebauern eine hohe Entschädigung zahlen. Er hatte Pflanzenschutzmittel auf seinem Acker versprüht, das die Rucola-Ernte auf dem Nachbarfeld ruinierte.  

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Wer die Gewächse auf seinem Acker mit Pflanzenschutzmittel besprühen will, sollte darauf achten, dass nichts davon auf das benachbarte Feld gelangt. Sonst kann es teuer werden, wie das Landgericht (LG) Frankenthal in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied (Urt. v. 22.12.2022, Az. 8 O 66/21).

Nach Überzeugung des Gerichts hatte ein Kartoffelbauer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis auf seinem Kartoffelacker ein Pflanzenschutzmittel versprüht und damit den auf dem Nachbarfeld angebauten Rucola unbrauchbar gemacht. Denn das Spritzmittel war zwar für die Kartoffelpflanzen, nicht aber für den Rucola zugelassen. Die Ernte für den Bauern des Nachbarfeldes war deshalb nicht mehr zu vermarkten. 

Das LG verurteilte deshalb den Kartoffelbauern zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von fast 80.000 Euro an seinen Nachbarbauern. Ein Sachverständiger war zu dem Ergebnis gekommen, dass es vermutlich durch aufgetretene Winde zu einer Abdrift des Kartoffel-Spritzmittels auf den benachbarten Rucola-Acker gekommen sei. Wird bei Rucola eine Kontaminierung mit diesem Spritzmittel festgestellt, führt dies nach Gerichtsangaben meist dazu, dass die Ernte nicht mehr verkauft werden kann. Die gesetzlich zulässigen Grenzwerte seien hier um mehr als das 10-fache überschritten worden. 

Die Hauptabnehmer-Firmen für den Rucola im aktuellen Fall verfolgten hier sogar eine "Nulltoleranz"-Strategie. Der Rucola landete daher nicht wie geplant im Supermarkt, sondern auf dem Kompost.

Nach dem Urteil kann dem geschädigten Gemüsebauern auch nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er keine Vorkehrungen getroffen hatte, um seinen Rucola vor Kontaminationen durch das Nachbarfeld zu schützen. Vielmehr müsse derjenige, der ein Spritzmittel ausbringe, darauf achten, dass für die umliegenden Felder keine Gefahren entstehen.

Der Betreiber des Kartoffelfeldes muss nun den Rucola-Erzeugerbetrieb entschädigen und ihm die entgangenen Erträge abzüglich ersparter Aufwendungen für nicht mehr erforderliche Ernte, Verpackung und Transport erstatten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt. 

acr/LTO-Redaktion

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Ernteschaden durch abgedriftetes Spritzmittel: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50897 (abgerufen am: 17.07.2026 )

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