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Germanwings-Absturz: Hin­ter­b­lie­bene ver­klagen Luft­hansa

07.01.2019

Ein Airbus A380 der Lufthansa

Bild: Lasse Fuss, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Bei dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen starben alle 150 Insassen. Ihre Klage auf ein höheres Schmerzensgeld vor dem LG Essen haben die Hinterbliebenen nun auf die Muttergesellschaft Deutsche Lufthansa AG ausgeweitet.

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Der Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen mit 150 Toten beschäftigt weiterhin die Justiz. Seit 2017 klagen 196 Angehörige von 42 Todesopfern vor dem Landgericht (LG) Essen auf höheres Schmerzensgeld. Die Klage richtete sich bislang gegen eine Flugschule der Germanwings-Muttergesellschaft Lufthansa in den USA, an der der Copilot der Unglücksmaschine ausgebildet wurde. Ende 2018 sei die Klage nun erweitert worden, wie Hinterbliebenen-Anwalt Elmar Giemulla sagte. Sie richte sich jetzt auch gegen die Deutsche Lufthansa AG. Am Montag bestätigte ein Gerichtssprecher den Eingang der Klageerweiterung.

Der den Ermittlern zufolge psychisch kranke Copilot soll den Airbus am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert haben. Alle 150 Menschen an Bord starben. Seine Ausbildung an der Flugschule hatte der Copilot wegen einer schweren Depression nur mit einer Sondergenehmigung beenden können. Die Hinterbliebenen werfen der Flugschule Versäumnisse vor.

Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Diese sind nach Auffassung der klagenden Hinterbliebenen aber zu niedrig. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld. Nach Angaben des Berliner Anwalts Elmar Giemulla, der die Haftungsfragen auch schon in einem Interview mit LTO erklärte, klagen die Angehörigen auf die Zahlung von weiteren 30.000 Euro. Für jedes Todesopfer haben die Angehörigen außerdem 25.000 Euro sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld erhalten. Hier soll die Lufthansa weitere 25.000 Euro je Opfer zahlen.

Anwalt: "Lufthansa nicht vom Haken lassen"

"Wir wollen die Lufthansa nicht vom Haken lassen und haben sie als Beklagte hinzugefügt, bevor eine Verjährungsfrist am 1. Januar 2019 abgelaufen wäre", sagte Giemulla der Deutschen Presse-Agentur. Die Frist beinhalte das Jahr der Katastrophe plus drei weitere Jahre. Die Lufthansa hat laut Giemulla einen Vergleich bislang abgelehnt. Die Fluggesellschaft wollte sich auf dpa-Anfrage am Montag mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

Eine Schmerzensgeld-Klage war bereits 2016 in Arizona am Sitz der Flugschule Airline Training Center Arizona (ATCA) eingereicht worden. Dort wurde sie zurückgewiesen mit dem Hinweis, sich an ein deutsches Gericht zu wenden. Wenn die deutsche Justiz ablehne, wollten sich die US-Richter den Fall noch einmal anschauen.

Giemulla verlangt nach eigenen Angaben von der Flugschule Akteneinsicht. Er will zudem in den USA Zeugen vernehmen, um Versäumnisse zu belegen. Das Gesamtanliegen der Hinterbliebenen sei neben dem Schmerzensgeld, dass aufgeklärt werde, "an welcher Stelle im Weltkonzern der psychisch kranke Copilot durch das Kontrollnetz gefallen ist", sagte der Anwalt weiter.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Germanwings-Absturz: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33053 (abgerufen am: 19.07.2026 )

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