Druckversion
Samstag, 17.10.2026, 14:11 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-essen-4o24424-haftung-medienunternehmen-fuer-buergerreporter
Fenster schließen
Artikel drucken
56130

LG Essen bejaht Unterlassungsanspruch: Medi­en­un­ter­nehmen haftet für "Bür­ger­re­porter"

von Entela Hoti

17.12.2024

Laienreporter bei der Arbeit

Wenn “Bürgerreporter” falsche Inhalte in ihren Berichten veröffentlichen, haftet das Medienunternehmen. Laia Balart - Adobe Stock

Eine Website zur Verfügung stellen und sogenannte “Bürgerreporter” kostenlos Berichte online stellen lassen? Das ist möglich. Allerdings, so das LG Essen, haftet das Medienunternehmen dann für Fehler in diesen Berichten.

Anzeige

Medienunternehmen haften für fehlerhafte Artikel von “Bürgerreportern”. Das hat das Landgericht (LG) Essen entschieden (Urt. v. 05.12.2024, Az. 4 O 244/24). 

Viele Medienunternehmen räumen Laien aus Kostengründen die Möglichkeit ein, Beiträge auf ihren Websites zu veröffentlichen, ohne bei ihnen angestellt zu sein. Dafür benötigen diese sogenannten “Bürgerreporter” keine journalistische Vorerfahrungen. Es genügt, wenn sie sich ein Profil auf der Website des Medienunternehmens anlegen und dort ihre Berichte online stellen. Wenn diese “Bürgerreporter” dann aber falsche Informationen verbreiten, haftet das Medienunternehmen. Dies widerfuhr auch dem Nachrichtenportal “Lokalkompass”. Bei diesem Portal handelt es sich um ein Angebot der Funke Medien NRW GmbH. Das Portal bietet auf seiner Internetseite Nachrichten zu verschiedenen Rubriken an. Veröffentlicht werden darin sowohl Artikel von seinen professionellen journalistischen Redakteuren als auch solche von den “Bürgerreportern”. Sobald Websitenutzer den Namen des Autors anklicken, öffnet sich sein Profil mit weiteren Angaben zur Person.

Im Oktober 2024 veröffentlichte ein “Bürgerreporter” einen Beitrag in der Rubrik “Politik” und verdächtigte einen Kommunalpolitiker anlasslos darin, Beihilfe zu einem Kindesmissbrauch geleistet zu haben. Auf eine Abmahnung hin löschte das Nachrichtenportal zwar diesen Beitrag. Jedoch lehnte es jegliche weitergehende Haftung ab. Daraufhin hat der Betroffene eine einstweilige Verfügung gegen die Funke Media Sales GmbH NRW erwirkt. Vertreten hat ihn die Kanzlei Höcker Rechtsanwälte Part-GmbB. Die dortigen Rechtsanwälte Dr. Carsten Brennecke und John Darby unterstreichen die Relevanz des Falles: “Das Urteil sendet ein starkes Signal: Dem Versuch, sich durch Bürgerreporter und ähnliche Konzepte der Haftung zu entziehen, wird gerichtlich ein Riegel vorgeschoben. Medienunternehmen haften für das, was sie veröffentlichen - unabhängig davon, wer die Inhalte erstellt hat, es sei denn, es ist klar und eindeutig erkennbar, dass das Medienunternehmen nicht dafür einstehen will.” Die Funke Media Sales GmbH NRW wurde vor dem LG Essen von der Kanzlei Rechtsanwälte Saatkamp & Bullerkotte aus Bochum vertreten. 

Keine Stellungnahme eingeholt, kein laufendes Ermittlungsverfahren

Dem betroffenen Lokalpolitiker steht nach Ansicht des LG Essen ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1, 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 186 Strafgesetzbuch (StGB) zu. Durch die Formulierung in dem Beitrag auf der Plattform habe der klagende Politiker eine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR) erlitten. Die im Rahmen der APR-Verletzung erforderliche Interessenabwägung – hier Meinungsfreiheit versus APR – gehe zulasten des beklagten Nachrichtenportals, denn es handele sich bei der im Bericht geäußerten Behauptung um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Weder habe der “Bürgerreporter” vorab eine Stellungnahme des Betroffenen eingeholt, noch lief gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Kindesmissbrauchs. Es handele sich mangels Beweistatsachen daher auch nicht um eine Verdachtsberichterstattung. Der betroffene Politiker sei ohne Schwierigkeiten aus dem Bericht identifizierbar.  

Inhalt zu eigen gemacht

Für diese Beeinträchtigung sei der Portalbetreiber als unmittelbarer Störer verantwortlich. 

Zum einen habe sich der Betreiber den Inhalt des “Bürgerreporter”-Berichts zu eigen gemacht, da er nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte übernommen oder den Anschein erweckt habe, er identifiziere sich mit den fremden Inhalten. Die Beiträge der “Bürgerreporter” und der “richtigen” Reporter stehen gleichrangig nebeneinander, sodass keine optische Differenzierung bestehe. Für einen Leser sei eine Unterscheidung dahingehend, ob es sich um einen Laienbericht oder einen professionellen Bericht handelt, daher nicht möglich. Selbst wenn ein Leser auf den Namen des Autors klicke, liege kein Hinweis vor, dass es sich bei ihm um einen “Bürgerreporter” handele. Und auch die Internetseite an sich bietet keinen Hinweis dafür, dass die Mehrheit der Berichte von “Bürgerreportern” stammen. Laut Angaben des Portalbetreibers stammen 95 Prozent der Berichte von “Bürgerreportern”.

Zum anderen habe sich das Medienunternehmen das räumliche, zeitliche und kommerzielle Nutzungsrecht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) an den veröffentlichten Inhalten einräumen lassen. Das Medienunternehmen nutze die von “Bürgerreportern” veröffentlichten Beiträge auch, indem es derartige Beiträge regelmäßig in den Anzeigenblättern vor Ort abdrucken lässt. Auch hierdurch habe sich der Portalbetreiber den Bericht zu eigen gemacht.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Essen bejaht Unterlassungsanspruch: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56130 (abgerufen am: 17.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Haftung
    • Medien
    • Unterlassung
Maximilian Steinbeis 16.10.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Maxi­mi­lian Stein­beis

"Warum muss überhaupt das Staatsexamen eine solch persönlichkeitsdeformierende Veranstaltung sein?", fragt Maximilian Steinbeis. Der Gründer des Verfassungsblogs erklärt seine Idee von Demokratie und teilt den Link zum Irrtum seines Lebens.

Artikel lesen
Richterin Isabel Hildebrandt, Vorsitzende Richterin am Landgericht, im Gerichtssaal 14.10.2026
Christina Block

Block-Prozess: Tag 82:

Durch­su­chungs­be­schluss mit Lücken

Der Zeit-Podcast hat die Kammer aufgeweckt, diese könnte aber mit ihrem Durchsuchungsbeschluss rechtlich zu weit gegangen sein. Podcast-Journalistin Kunze spricht gegenüber LTO von einem "schwarzen Tag". LTO hat sich den Beschluss angeschaut.

Artikel lesen
Außenaufnahme der Medienanstalt Berlin-Brandenburg in Berlin 13.10.2026
AfD

VG Potdsam stützt Einschätzung der Landes-Medienanstalt:

AfD-Wer­bespot ver­stößt gegen Jugend­schutz

Die Brandenburger AfD hatte zur Landtagswahl 2024 einen Werbespot verbreitet, der dunkelhäutige Menschen stereotypisierte. Das VG Berlin erklärte die Untersagung durch die zuständige Medienanstalt für rechtmäßig.

Artikel lesen
Fassade des Helmut-Schmdt-Hauses in Hamburg, dem Gebäude der Zeit-Redaktion 12.10.2026
Christina Block

LG lässt im Block-Prozess Podcast-Aufnahmen sicherstellen:

Gericht erlässt Durch­su­chungs­be­schluss gegen Zeit-Redak­tion

Mit Durchsuchungsbeschlüssen für Redaktion und Wohnung einer Journalistin erreicht das LG Hamburg schließlich Material eines Zeit-Podcast sicherzustellen. Geht das verfassungsrechtlich? Der Verlag sieht einen Angriff auf die Pressefreiheit. 

Artikel lesen
Bildschirm mit der Webseite YouPorn, der Nutzer muss sein Alter bestätigen, um fortzufahren. 09.10.2026
Pornografie

Keine Sperren von YouPorn und Pornhub:

Tode­s­ur­teil für den deut­schen Jugend­schutz bestä­tigt

Pornoseiten dürften eigentlich nicht ohne Altersverifikation abrufbar sein. Doch die Betreiber ignorieren das oft. Deutsche Landesmedienanstalten sind dagegen weitgehend machtlos, bestätigt nun das OVG NRW.

Artikel lesen
Eine Frau mit langen schwarzen Haaren sitzt an einem Tisch, ein Mann mit kurzen grauen Haaren steht am Mikrofon. 09.10.2026
Neutralitätsgebot

Linke gegen Hessens Innenminister Poseck:

Streit um Clan-Aus­sage gehört vor das Ver­fas­sungs­ge­richt

Nach der Berlin-Wahl wehrt sich die Linkspartei juristisch gegen Verbalangriffe aus den Reihen der CDU. Im Fall einer Aussage des hessischen Innenministers Roman Poseck wählte sie dabei das falsche Gericht, entschied das VG Wiesbaden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Es­sen

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Bre­men

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Köln

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Er­furt

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Kiel

Logo von ndF: neue deutsche Filmgesellschaft mbH
Voll­ju­rist (m/w/d) in Voll­zeit

ndF: neue deutsche Filmgesellschaft mbH, Un­ter­föh­ring

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Fristen – Erkennen, organisieren und wahren

02.11.2026

Spezialist/in Zwangsvollstreckung (zertifiziert)

04.11.2026

Gebührenoptimierung im Zivilprozess

11.11.2026

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in Rechtsberatung:Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua & Co?

17.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH