Das Loveparade-Verfahren kommt nur schwer in Gang. Das LG Duisburg muss zu Beginn über eine Flut von Anträgen der Verteidiger entscheiden. Die meisten hat es abgewiesen. Die Nebenkläger sprechen von einer Verzögerungstaktik.
Das Landgericht (LG) Duisburg will den Prozess um die Loveparade-Katastrophe vorantreiben. Der Vorsitzende Richter Mario Plein lehnte am Mittwoch zahlreiche Anträge der Verteidiger, die das Ende des Prozesses oder zumindest dessen Aussetzung gefordert hatten, als unbegründet oder zu unbestimmt ab. Auch mit der Forderung, 33 Aktenordner des NRW-Innenministeriums zum Polizeieinsatz bei der Loveparade 2010 hinzuziehen, scheiterten die Verteidiger.
Richter Plein wies am vierten Verhandlungstag in der Messe Düsseldorf fast alle Anträge ab. Auch eine zweite Besetzungsrüge der Anwälte kam bei ihm nicht durch. "Eine Aussetzung des Verfahrens kommt nicht in Betracht", sagte Plein.
Auch eine Unterbrechung sei nicht erforderlich. Alle Prozessbeteiligten hätten genug Zeit, sich in die Akten einzuarbeiten. Das gelte auch für das Sachverständigen-Gutachten, dessen zweiter Teil in den nächsten Monaten eingereicht werde. Mit dem mündlichen Vortrag des Gutachters im Prozess sei angesichts des umfangreichen Verfahrens in diesem Jahr ohnehin nicht mehr zu rechnen.
Zeitpunkt erster Zeugenvernehmungen noch unklar
Die 33 Ordner des Innenministeriums seien "verfahrensfremde Akten" und böten kaum Anhaltspunkte zur Aufklärung. Akten des Landtags-Untersuchungsausschusses zur Kölner Silvesternacht ließ das Gericht dagegen zu. Der Schlussbericht sei im Internet öffentlich zugänglich. Er beschäftige sich ohnehin in nur wenigen Bereichen mit der Loveparade.
Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 in Duisburg waren im Gedränge Zehntausender Menschen 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden. Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier
Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent angeklagt. Die Anklage wirft ihnen schwere Planungsfehler vor, die zu einer rechtswidrigen Genehmigung der Techno-Parade geführt hätten. Sicherheitsrelevante Auflagen seien nicht beachtet und umgesetzt worden.
Wann die ersten Zeugen in dem Prozess vernommen werden, war zunächst weiter unklar. Die Verteidiger hatten den von den Nebenklägern erhobenen Vorwurf, eine Verzögerungstaktik zu betreiben, zurückgewiesen. Ende Juli 2020 verjähren die Vorwürfe.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Fast alle Anträge abgewiesen: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26277 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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