Zwischenbilanz des LG Duisburg im Rechtsgespräch: Wird das Love­pa­rade-Ver­fahren ein­ge­s­tellt?

16.01.2019

Der Loveparade-Prozess könnte ohne ein Urteil beendet werden. Das LG Duisburg hat als sachgerechte Lösung vorgeschlagen, dass Verfahren einzustellen; einigen Angeklagten soll dafür eine Geldauflage erteilt werden.*

Im Prozess um die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und 652 Verletzten hat am Mittwoch das mit Spannung erwartete Rechtsgespräch stattgefunden. Das Duisburger Landgericht (LG) hat den Verfahrensbeteiligten dabei mitgeteilt, dass es eine Einstellung des Verfahrens für denkbar hält. Das wurde am Mittwoch aus dem nicht öffentlichen Rechtsgespräch bekannt, zu dem das Gericht Verteidiger, Staatsanwälte und Nebenklage-Anwälte gebeten hatte. Mehrere Anwälte berichteten, der Vorsitzende Richter habe eine Einstellung nach bisheriger Beweisaufnahme als sachgerechte Lösung aufgezeigt.

Die Duisburger Richter haben dabei vorgeschlagen, das Verfahren gegen die städtischen Mitarbeiter und den Projektmanager des Loveparade-Veranstalters Lopavent wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 1 und 2 Strafprozessordnung (StPO) einzustellen. Eine Verfahrenseinstellung gegen die weiteren Mitarbeiter von Lopavent soll hingegen nur mit einer Geldauflage nach § 153a Abs. 1 und 2 StPO erfolgen. Die Staatsanwaltschaft habe aber deutlich gemacht, dass für sie nur eine Einstellung mit Geldauflage gegen die Angeklagten in Frage komme, berichteten mehrere Anwälte. Dies wollten die Verteidiger nicht akzeptieren.*

Staatsanwaltschaft müsste zustimmen

Dazu fanden sich nach Gerichtsangaben 24 Verteidiger, 26 Nebenklage-Vertreter, drei Staatsanwälte und drei Richter zusammen. Einer Einstellung des Verfahrens müsste in jedem Fall die Staatsanwaltschaft zustimmen. Diese hatte bereits im Vorfeld ausgeschlossen, ihre Zustimmung zum weiteren Vorgehen noch am Mittwoch zu erteilen. Mehrere Verteidiger hatten schon zwei Wochen nach Beginn des Prozesses die Einstellung beantragt.

In dem Strafprozess hat das Gericht bisher in 13 Monaten 96 Verhandlungstage absolviert und 58 Zeugen und acht Sachverständige gehört. Sollte das Verfahren fortgesetzt werden, müssten noch bis zu 575 Zeugen gehört werden, hatte das Gericht den Anwälten zufolge in Aussicht gestellt. Über die Gesprächsinhalte will das Gericht selbst erst am Donnerstagmittag informieren, wenn die Hauptverhandlung offiziell fortgesetzt wird.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Überlebende und Angehörige hatten lange und mit großen Erwartungen auf einen Strafprozess gewartet, der schließlich im Dezember 2017 begann. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent. Wegen der Größe des Verfahrens verhandelt das LG Duisburg in einer Kongresshalle im benachbarten Düsseldorf.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

* Anm. d. Red.: Aufgrund aktueller Erkenntnisse haben wir den Beitrag nochmal aktualisiert: Es war bekannt geworden, dass für einige Angeklagte eine Einstellung gegen Geldauflagen in Betracht kommt. 16.01.2018, 16.12 Uhr.

Zitiervorschlag

Zwischenbilanz des LG Duisburg im Rechtsgespräch: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33253 (abgerufen am: 09.12.2024 )

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