LG Düsseldorf zur "Pizza Nr. 40": Vier Jahre Haft für "Koks-Pizza"-Bet­reiber

31.01.2025

Die Düsseldorfer Altstadt-Pizza Nr. 40 hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Die Pizza soll mit Kokain als Beilage geliefert worden sein. Der Betreiber sitzt seit August in Untersuchungshaft. Jetzt hat das LG Düsseldorf ihn verurteilt.

Im Prozess um die in der Düsseldorfer Altstadt verkauften Pizzen mit Kokain-Beilage ist der angeklagte Pizzeria-Betreiber vom Landgericht (LG) Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt worden (Urt. v. 31.01.2025, Az. 15 Kls 10/24). 

Die Richter verhängten die Haftstrafe gegen den 37-Jährigen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 Betäubungsmittelgesetz), davon in einem Fall in Tateinheit (§ 52 Abs. 1 Strafgesetzbuch) mit Handeltreiben mit Cannabis (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 Konsumcannabisgesetz) sowie wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einem weiteren Fall (§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Strafkammer rechnete dem Angeklagten nicht nur an, dass er gestanden, sondern auch, dass er im Prozess verraten hat, dass im Keller der Pizzeria noch knapp 10 Gramm Kokain in einem Versteck liegen. Damit habe er Aufklärungshilfe geleistet, so der Vorsitzende Richter.

Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre und acht Monate Gefängnis gefordert, der Verteidiger hielt drei Jahre für ausreichend - und verwies darauf, dass sein nicht vorbestrafter Mandant bereits seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitze.

Betreiber bestreitet "Pizza Nummer 40"

Der Prozess gegen den Pizza-Betreiber begann am 22. Januar 2025. Im Prozess sagte der Angeklagte über sich, dass er gelernter Koch sei. 2014 sei er nach Deutschland gekommen und habe sich 2018 in Düsseldorf mit einem Lokal selbstständig gemacht.

Im Prozess hatte der Mann den Drogenhandel zugegeben. Er bestritt aber, dass es die von den Ermittlern ins Gespräch gebrachte "Pizza Nummer 40" mit Kokain als Beilage für 40 Euro bei ihm gegeben habe. Er habe Drogen verkauft, das aber nur an Bekannte und nicht als Spezialpizza mit Kokain als Beilage, betonte er. Der Angeklagte bestritt auch, ein Kilogramm Kokain gekauft zu haben. Es seien nur 200 Gramm gewesen.

Aufgeflogen war der Pizzabäcker am 8. März 2024. Anlass war eine Kontrolle des Düsseldorfer Ordnungsamtes wegen des Verdachts von Schwarzarbeit und möglicher Verstöße gegen den Jugendschutz. Laut Streifenbericht waren die beiden Kontrolleure stutzig geworden, weil der Mitarbeiter nervös wirkte, dann in den hinteren Teil der Pizzeria ging und dort ein Spültuch über ein Regal warf. Darunter stießen die Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes auf die in Gläsern und Tüten verpackten Drogen.

Drogen und Bargeld vom Balkon geworfen

Als dann wenig später die Polizei die Wohnungstür des Gastronomen aufbrach, warf der 37-Jährige laut Einsatzbericht eine "bräunliche Tüte vom Balkon im fünften Stock in den hinteren Teil des Gartenbereichs". Der Inhalt: knapp 1,6 Kilogramm Kokain, über 200 Gramm Cannabis und knapp 264.000 Euro Bargeld.

Der Pizzabäcker wurde festgenommen, kam aber nur zwei Tage später wieder frei und machte laut Anklage weiter wie vorher. Der 37-Jährige öffnete nur zwei Tage später wieder seine Pizzeria und verkaufte demnach auch wieder seine "Kokain-Pizza Nummer 40". Die Ermittler observierten den Laden und den Betreiber verdeckt weiter und stießen so auf den Kokain-Zulieferer und mutmaßlichen Kopf eines Drogennetzwerks. Bei ihm soll der Angeklagte am 10. Mai ein Kilogramm Kokain für 36.000 Euro gekauft haben.

Verteidiger: Koks-Kauf scheiterte an zu hohen Preisen und mieser Qualität

Das stimme nicht, betonten seine Verteidiger heute. Der Kauf des Kilos sei damals am zu hohen Preis und der miesen Qualität gescheitert. "Er hat erst später 200 Gramm Kokain bei einem anderen gekauft." Laut Gutachten des Landeskriminalamts (LKA) war das Kokain zur Pizza mit Wurmmitteln gestreckt - aber wohl nicht vom Angeklagten, sondern seinem Lieferanten, heißt es. Der 37-Jährige habe Schulden bei seinem Dealer gehabt. Um die zu begleichen, habe ihr Mandant die Pizzeria für 75.000 Euro verkaufen wollen.

dpa/eh/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Düsseldorf zur "Pizza Nr. 40": . In: Legal Tribune Online, 31.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56490 (abgerufen am: 18.03.2025 )

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