LG Düsseldorf zu Ärzte- und Apothekerbank: Schadensersatzklage gegen Vorstände abgewiesen

25.04.2014

Wegen fehlgeschlagener Anlagen hatte die Ärzte- und Apothekerbank ihre ehemaligen Vorstände auf 66 Millionen Euro verklagt. Am Freitag unterlag sie vor dem LG Düsseldorf. Das Gericht war der Ansicht, nicht die Sorgfalt der Entscheidungsträger sei für den Verlust maßgeblich gewesen, sondern die Finanzkrise.

Der Ärzte- und Apothekerbank wurden Anlageentscheidungen ihrer ehemaligen Vorstandsmitglieder zum Verhängnis. Zur Zeit der Finanzkrise hatten diese zu erheblichen Verlusten geführt. Daher hatte die Bank Klage beim Landgericht (LG) Düsseldorf eingereicht; sie hoffte auf Schadensersatz in Höhe von mehr als 66 Millionen Euro. Das Gericht wies die Klage allerdings am Freitag ab (Urt. v. 25.04.2014, Az. 39 O 36/11).

Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die in Rede stehende Anlage vor allem aufgrund der mangelnden Liquidität der Märkte zu Misserfolgen geführt hatte. Ein derart massiver Preisverfall bei den bis dahin mit dem höchsten Rating ausgestatteten Assets sei auch bei sorgfältigster Prüfung nicht zu erwarten gewesen, so das Gericht.

Die Bank hatte behauptet, die Beklagten hätten trotz erkennbarer Vorzeichen einer Krise im Jahr 2007 ohne ausreichende Informationsbasis Investitionen getätigt.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Düsseldorf zu Ärzte- und Apothekerbank: Schadensersatzklage gegen Vorstände abgewiesen . In: Legal Tribune Online, 25.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11793/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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