LG Düsseldorf: Streit zwi­schen Apple und Sam­sung wird ver­han­delt

13.08.2011

Im Tablet-Streit von Apple und Samsung geht es bald zur Sache: Ende August treffen die Rivalen am Düsseldorfer Landgericht aufeinander. Bekannt wurde jetzt auch, dass Samsung mit einem Versuch scheiterte, die Einstweilige Verfügung des Landgerichts noch zu verhindern.

Im Ideenklau-Streit zwischen Apple und Samsung um ihre Tablet-Computer iPad und Galaxy Tab hat das Landgericht Düsseldorf eine mündliche Verhandlung angesetzt. Am 25. August werde man den Geschmacksmuster-Rechtsstreit vor der Zivilkammer 14c verhandeln, kündigte das Gericht am Freitag an.

Das Gericht hatte am Dienstag auf Antrag von Apple dem südkoreanischen Unternehmen den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 in der Europäischen Union (bis auf die Niederlande) vorläufig untersagen lassen.

Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet-Computers, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich "um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus" handele, erklärte Apple in der Klageschrift (Az. 14c O 194/11).

Streit um Geschmacksmuster und Patente in vielen Ländern

Aus der Pressemitteilung des Gerichts geht auch hervor, dass Samsung beim Landgericht bereits einige Tage vor Apples Antrag vom 4. August eine sogenannte Schutzschrift hinterlegt hatte, mit der das südkoreanische Unternehmen eine eventuelle Einstweilige Verfügung abwenden wollte. Darin habe Samsung unter anderem argumentiert, in dem Fall fehle es an der für eine einstweilige Verfügung erforderlichen Dringlichkeit. Zudem werde bereits ein Nichtigkeitsantrag gegen das für Apple eingetragene EU-Geschmacksmuster vorbereitet.

In den Niederlanden wurden im Gegensatz zu dem Rechtsstreit in Deutschland auch Patentfragen erörtert, die vor allem das von Samsung verwendete Betriebssystem Android Honeycomb von Google betreffen. Das Gericht in Den Haag hatte am Donnerstag nach einer zweitägigen Verhandlung für den 15. September eine Entscheidung angekündigt.

Der Streit zwischen den beiden Herstellern eskalierte im April, als Apple in den USA eine Klage gegen Samsung einreichte. Das koreanische Unternehmen reagierte mit einer Gegenklage, inzwischen streiten sie vor verschiedenen Instanzen in mehreren Ländern.

dpa/ssc/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BGH: Werbung kommt nicht zum Zuge

OLG Hamburg: Eierbecher"eiPOTT" verstößt gegen Markenrechte von Apple

iPad-Alternativen: Es muss nicht immer Apple sein

Zitiervorschlag

LG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4015 (abgerufen am: 12.12.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen