Das LG Düsseldorf beschäftigt sich seit Mittwoch mit einem ungewöhnlichen Streit um Bilder mit angekauten Kaugummis aus den 70er-Jahren. Die Klägerin, eine frühere Kunststudentin, hatte seinerzeit im Auftrag des Künstlers Francois Morellet dutzende Bilder mit Kaugummistreifen hergestellt. Jetzt klagt sie auf Urheberschaft mehrerer Werke.
Im vergangenen Jahr waren sechs Collagen in der Düsseldorfer Ausstellung "Eat Art" unter dem Namen Morellets zu sehen. Die Werke zeigen unzerkaute Kaugummis und jeweils einen angebissenen Streifen, die in einer bestimmten Ordnung auf eine schwarze Leinwand geklebt wurden.
Die Klägerin macht geltend, dass sie vor rund 40 Jahren die Kaugummis nicht wie vorgegeben zerkaut, sondern nur angebissen habe. Außerdem sei sie auch bei der Anordnung der Kaugummistreifen auf der Leinwand von der Vorgabe abgewichen. Sie verlangt nun, als Urheberin der Kunstwerke genannt zu werden.
LG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1287 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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