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20180

LG Düsseldorf zu verseuchtem Grundwasser: Flug­hafen muss nicht zahlen

02.08.2016

Feuerwehrauto im Einsatz am Flughafen (Symbol)

© markop - Fotolia.com

Bis 2007 hat die Düsseldorfer Flughafenfeuerwehr die Giftige Chemikalie PFT in ihrem Löschschaum verwendet. Nun ist ein 8,5 Quadratkilometer großes Gebiet verseucht. Die Anwohner wollten Schadensersatz, scheiterten aber vor Gericht.

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Obwohl die Düsseldorfer Flughafenfeuerwehr jahrelang eine giftige Chemikalie in ihrem Löschschaum verwendet hat, muss der Airport einem Anwohner keinen Schadenersatz für verseuchtes Grundwasser zahlen. Das hat das Landgericht (LG) Düsseldorf am Dienstag entschieden (Urt. v. 02.08.2016, Az. 7 O 242/15). Die Flughafenfeuerwehr hatte bis 2007 Schaum zum Löschen genutzt, in dem die giftige Industriechemikalie PFT enthalten war.

Inzwischen belastet PFT das Grundwasser im Düsseldorfer Norden. Die Chemikalie steht  im Verdacht, krebserregend zu sein. Als belastet gilt ein rund 8,5 Quadratkilometer großes Gebiet. Ein Anwohner argumentiert, dass sein Grundstück durch die Belastung unverkäuflich sei. Vor Gericht forderte er einen Millionenbetrag als Schadensersatz.

Das Gericht argumentierte, der Einsatz von PFT sei bis 2007 zugelassen gewesen. Der Flughafen habe sich deshalb nichts zuschulden kommen lassen. Außerdem argumentierte die Kammer, dass das verseuchte Grundwasser nicht zum Grundstück des Klägers gehöre, sondern Allgemeingut sei. Das persönliche Eigentum des Klägers sei somit nicht unmittelbar von der Verseuchung betroffen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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LG Düsseldorf zu verseuchtem Grundwasser: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20180 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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