LG Düsseldorf erlaubt Stehpinkeln: Kein Scha­dens­er­satz für fle­ckigen Marmor

12.11.2015

Weil ein Mieter jahrelang im Stehen urinierte, waren die edlen Marmorböden in Bad und Gäste-WC stumpf und fleckig geworden. Schadensersatz gibt es dafür aber nicht, sagt das LG Düsseldorf: Der Mann war nicht darauf hingewiesen worden.

Schon in der mündlichen Verhandlung hatte das Landgericht (LG) Düsseldorf die mauen Erfolgsaussichten angedeutet, mit Urteil vom Donnerstag ist klar: Ein Mieter*, der jahrelang im Stehen urinierte und dabei den hochwertigen Marmorboden in Mitleidenschaft zog, bekommt dennoch die volle Mietkaution zurück. (Urt. v. 12.11.2015, Az. 12 S 13/15).

Ein Gutachter hatte die Urin-Spritzer als zweifelsfreie Ursache für die Beeinträchtigung des Interieurs ausmachen konnte. Der Urin habe die Oberflächen des Marmors im Laufe der Jahre regelrecht verätzt. Deshalb behielt die Vermieterin von der Kaution 2.000 Euro ein, wogegen sich der Mann bereits in erster Instanz erfolgreich gewehrt hatte.

Auch das LG Düsseldorf bestätigte jetzt: Vermieter müssen mit Stehpinklern rechnen, schließlich sei "das Urinieren in aufrechter Körperhaltung bei männlichen Personen nicht unüblich." Der Mieter müsse zusätzlich nicht mit empfindlichen und deshalb ungeeigneten Böden im Bad rechnen. Baue ein Vermieter im Nahbereich einer Toilette dennoch einen derart empfindlichen Boden ein, geschehe dies auf eigenes Risiko. Dass die "unvermeidbaren Kleinstspritzer" dauerhafte Schäden verursachen, darf die Vermieterin nämlich nicht als allgemein bekannt voraussetzen.

Ob das Stehpinkeln grundsätzlich vertragsgemäßer Gebrauch einer Mietwohnung ist oder eine Pflichtverletzung darstellt, ließ die Kammer bewusst offen. Anders hätte die Sache etwa aussehen können, wenn im Mietvertrag ausdrücklich auf die Empfindlichkeit des Bodens hingewiesen worden wäre.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Anm. d. Red.: Hier stand zunächst fälschlich "der Vermieter". Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen. Geändert am 13.11.2015, 11:05 Uhr.

Zitiervorschlag

LG Düsseldorf erlaubt Stehpinkeln: Kein Schadensersatz für fleckigen Marmor . In: Legal Tribune Online, 12.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17534/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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