Eilverfahren vor dem LG Düsseldorf beigelegt: Wendler erfolg­reich gegen Schön­heit­s­chir­urgen

30.03.2022

Ein Schönheitschirurg stellte dem Schlagersänger Michael Wendler ein Attest aus, das ihn von der Maskenpflicht befreite – und deutete später an, es sei gefälscht. Das darf er nun nicht mehr sagen. In anderer Sache geht es aber noch weiter.

Der juristische Streit zwischen Schlagersänger Michael Wendler und einem Düsseldorfer Schönheitschirurgen um angeblich ehrenrührige Behauptungen ist beigelegt. Der Arzt gab am Mittwoch über seinen Anwalt vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf eine Unterlassungserklärung ab (Az. 12 O 49/22).

In Wege einstweiligen Rechtsschutzes wollte der Schlagersänger dem Arzt Äußerungen über ein Attest verbieten lassen. Der Mediziner hatte Mitte Februar in einem Interview mit der Bild-Zeitung angedeutet, dass das unter seinem Namen ausgestellte Attest, welches den Musiker von der Maskenpflicht wegen der Corona-Pandemie befreit, gefälscht sein könnte. Diese Bemerkung werde der Mediziner nicht wiederholen, erklärte sein Anwalt am Mittwoch.

Das Landgericht hatte den Streitwert zunächst auf 145.000 Euro festgesetzt und nach der mündlichen Verhandlung auf die Hälfte reduziert. Der Sänger und der Arzt mussten nicht persönlich erscheinen.

Ein Punkt blieb strittig. So soll der Mediziner im Interview Details aus der Krankengeschichte des Schlagersängers mitgeteilt haben. Damit habe der Schönheitschirurg gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen, meinte der Anwalt Wendlers. Die Gegenseite widersprach und verwies auf eine vertragliche Vereinbarung. In der Frage will das Gericht eine Entscheidung am 20. April verkünden.

Der in den USA lebende Sänger hatte im Oktober 2020 einen Eklat ausgelöst, weil er der Bundesregierung "grobe und schwere Verstöße gegen die Verfassung" in der Corona-Krise vorgeworfen hatte.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Eilverfahren vor dem LG Düsseldorf beigelegt: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47993 (abgerufen am: 05.10.2024 )

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