Druckversion
Mittwoch, 11.02.2026, 19:03 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-duesseldorf-12-o-341-11-persoenlichkeitsrecht-erben-kz-wachmann
Fenster schließen
Artikel drucken
16103

Anspruch nicht vererbbar: Keine Ent­schädi­gung für Frau von KZ-Wach­mann

06.07.2015

Silhouette eines KZ-Wachturms

© pyty - Fotolia.com

Während eines Prozesses um Entschädigung für ehrverletzende Äußerungen starb der klagende ehemalige KZ-Wächter. Seine Frau kann den Anspruch nicht erben, entschied das LG Düsseldorf.

Anzeige

Der ehemalige KZ-Wachmann John Demjanjuk ist während seines Prozesses gegen Bild Digital gestorben. Diese hatte ihn zuvor unter anderem als "NS-Verbrecher", "KZ-Bestie" und "Kriegsverbrecher" bezeichnet. Der Presserat erließ einen Beschluss, wonach in der Berichterstattung über Demjanjuk eine Verletzung des in Ziffer 13 "Pressekodex" festgehaltenen Vorverurteilungsverbots lag. Weitere Berichte folgten, welche unter anderem Abbildungen von Demjanjuk enthielten und über Vorgänge in der Justizvollzugsanstalt  und über seinem Gesundheitszustand berichteten.

Die Witwe trug vor, ihr verstorbener Mann sei durch die Berichterstattung der Bild Digital in seinem Persönlichkeitsrecht in einem außerordentlichen Maße verletzt worden. Die Äußerungen, Demjanjuk laufe in der JVA ganz normal auf und ab und lache dort, seien frei erfunden. Sie gäben den Gesundheitszustand ihres Mannes zum damaligen Zeitpunkt unzutreffend wieder. Die Witwe war der Auffassung, der Schmerzensgeldanspruch bzw. der Geldentschädigungsanspruch sei vererblich.

Keine Genugtuung für Verstorbene

Das Langericht (LG) Düsseldorf wies die Klage jedoch ab (Urt. v. 15.05.2015, Az. 12 O 341/11). Ob ein solcher Anspruch wirklich besteht, konnten die Richter dahinstehen lassen. Soweit ein Anspruch auf Geldentschädigung aus Art. 1 und 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bestehen würde, wäre dieser jedenfalls nicht vererblich. Entscheidend sei, dass es sich bei dem vorliegenden Anspruch nicht um einen Anspruch auf Schmerzensgeld gem. § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handelt, sondern um einen Anspruch, der auf den Schutzauftrag aus Art. 1 GG und Artikel 2 Abs. 1 GG zurückgeht.

Der Anspruch fände seine sachliche Berechtigung in dem Gedanken, dass ohne ihn Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktion blieben und der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde. Mithin sei ein solcher Anspruch auf Geldentschädigung untrennbar mit der Person desjenigen verknüpft, der von dem Eingriff betroffen ist. Hiervon ausgehend spricht gegen die Vererblichkeit die Funktion des Geldentschädigungsanspruchs, die in der Genugtuung liegt. Eine solche könne dem Verstorbenen nicht mehr zu Teil werden.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Anspruch nicht vererbbar: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16103 (abgerufen am: 11.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Erbschaft
    • Kriegsverbrechen
    • Persönlichkeitsrecht
    • Pressefreiheit
  • Gerichte
    • Landgericht Düsseldorf
Ein Mann in einem roten Weste erklärt, dass er freigesprochen wurde, während er nachdenklich aussieht. 07.02.2026
Persönlichkeitsrecht

"Ich bin freigesprochen", "Das Video ist nicht das Original":

Ofarims Aus­sagen fallen durch den Fak­ten­check

Tagelang behauptete Gil Ofarim im Dschungelcamp, nicht über sein Strafverfahren sprechen zu dürfen. Nun aber sprach er von Manipulation von Beweismaterial und behauptete freigesprochen worden zu sein. Seine Aussagen im Faktencheck.

Artikel lesen
Petra Bergs, Vera von Pentz, Roger Mann, Sebastian Gorski, Reinhard Müller 29.01.2026
Beleidigung

Das 15. Presserechtsforum und kritischer Besuch aus Genf:

Straf­bar­keit der Poli­ti­ker­be­lei­di­gung auf dem Prüf­stand

Während die UN-Sonderberichterstatterin die Meinungsfreiheit in Deutschland untersucht, streiten Öffentlichkeit, Politik und Fachwelt weiter über die Politikerbeleidigung. Steht die Norm vor dem Aus oder wird sie sogar erweitert? 

Artikel lesen
Arne Semsrott vor dem LG Berlin I (2024) 28.01.2026
Pressefreiheit

BGH bestätigt LG:

Ver­öf­f­ent­li­chung von Gerichts­be­schlüssen im Ermitt­lungs­ver­fahren strafbar

§ 353d Nr. StGB verbietet es, etwa Gerichtsbeschlüsse vor Abschluss eines Verfahrens zu veröffentlichen. Der Journalist Arne Semsrott hat deshalb bewusst eine Verurteilung provoziert, die der BGH nun bestätigte. Jetzt kann Semsrott zum BVerfG.

Artikel lesen
Journalistin steht vor Computerbildschirmen und arbeitet. 09.01.2026
Urheber

Klage vor dem LG Berlin II:

Lizenz­ver­gabe für Pres­se­spiegel auf dem Prüf­stand

Möchte man einen Artikel in einem Pressespiegel abbilden, braucht man entweder eine Lizenz oder eine gesetzliche Bestimmung, die das erlaubt. Ein Onlinemagazin findet, dass das in der Praxis nicht richtig funktioniert – und klagt.

Artikel lesen
Christina Block (2.v.r), ihre Rechtsanwältin Paula Wlodarek (3.v.r) und ihr Rechtsanwalt Ingo Bott (r) vor dem 24. Verhandlungstag beim LG Hamburg am 10.12.2025 02.01.2026
Medien

LG Berlin lässt Christina Block abblitzen:

Warum die "Bild" vorab über die Ver­neh­mung des "Kron­zeugen" berichten durfte

Der in Hamburg stattfindende Block-Prozess beschäftigte nun das LG Berlin II. Block ging dort gegen die Bild-Zeitung vor, die über die staatsanwaltschaftliche Vernehmung des Chef-Entführers berichtet hatte, bevor der im Prozess aussagte.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Richterin, die während einer Verhandlung erklärt, und einen kommentierenden Juristen im Hintergrund. 19.12.2025
Medien

Correctiv gewinnt vor Landgericht Hamburg:

Urteil aus dem Paral­lel­u­ni­versum

Das LG Hamburg hält die Correctiv-Aussage "'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" für zulässig und blendet dabei die tatsächlichen Wirkungen der Aussage aus. Kein gutes Urteil für die Debattenkultur, meint Felix W. Zimmermann.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Pro­zess­an­walt (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) im Be­reich Health­ca­re, Li­fe Sci­en­ces &...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Pro­zess­an­walt (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Sach­ver­si­che­rung

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Pro­zess­an­walt (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Leip­zig

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­wäl­te (w/m/d) für Sach­ver­si­che­rung

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Dort­mund

Logo von WWP Rechtsanwälte
Rechts­an­wäl­te (m/w/d)

WWP Rechtsanwälte , Kiel

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
IT- & SaaS-Verträge mit KI meistern – schneller, sicherer, smarter

11.02.2026

12. Göttinger Forum IT-Recht 2026

12.02.2026, Göttingen

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Arbeitnehmer­erfindungen

11.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Embargos und Sanktionen

11.02.2026

Logo von Hengeler Mueller
Willem C. Vis – Exklusiv 2026

25.02.2026, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH