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VW zieht Klage gegen Modellbauer zurück: Eine Miniatur muss nicht vom Her­s­teller sein

12.02.2020

VW T1 (Splittie/Bulli) Camper by Schuco & T2 (Bay Window/Bulli) von Premium Classixxs

Bild: Andrew Bone, flickr, CC BY 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Volkswagen wollte einer Modellbaufirma verbieten lassen, den legendären VW Bulli im Miniaturformat originalgetrau nachzubauen. Verbraucher könnten aber zwischen Original- und Miniaturauto unterscheiden, so das LG Düsseldorf.

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Volkswagen hat gegen ein kleines Modellbau-Unternehmen vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf den Kürzeren gezogen. Der Autokonzern wollte dem Modellbauer verbieten lassen, Modelle des legendären VW Bulli (T1) zu vertreiben. Doch das Gericht machte am Mittwoch deutlich, dass die Klage aus mehreren Gründen keine Aussicht auf Erfolg haben werde. Daraufhin zogen die Anwälte von VW sie zurück (Az. 12 O 172/16).

Richterin Jutta von Gregory hatte zunächst erklärt, dass Düsseldorf nicht zuständig sei, weil dort keine nachweisbare Verletzungshandlung stattgefunden habe. Außerdem sei die Klage zu unbestimmt und auch inhaltlich sehe das Gericht keinen Wettbewerbsverstoß.

VW hatte argumentiert, mit den nicht lizenzierten Modellen werde der gute Ruf des Autobauers ausgebeutet. Doch die Kammer verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2010: Der habe in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass Opel keine Ansprüche hat. Verbraucher könnten durchaus unterscheiden zwischen dem Original-Fahrzeug und einem Miniatur-Auto.

Modellautos müssen nicht vom Original-Hersteller sein

VW hatte gegen die fränkische Modellbaufirma Premium Classixxs geklagt, die inzwischen BB Services heißt. Die hatte den legendären Bulli maßstabs- und originalgetreu im Miniaturformat nachgebaut. Der erste Bulli (T1) wurde von 1950 bis 1967 gebaut.

Das beklagte Unternehmen hatte hochpreisige Modellautos für 40 bis 250 Euro produziert und verkauft. VW hatte argumentiert, dass die Design-Ikone VW Bulli das gestalterische Erbe des Konzerns sei. Die Franken täuschten die Bevölkerung über die Herkunft der Modellautos.

Der Modellbauer legte dagegen ein Gutachten vor, wonach nur 38,9 Prozent der Bevölkerung meinen, dass Modellautos vom Hersteller des Originals stammten. Der Streitwert war auf 250.000 Euro beziffert worden. Der Anwalt des Modellbauers zeigte sich nach der Verhandlung sehr zufrieden mit dem Ausgang, verwies aber darauf, dass es noch zahlreiche weitere Streitfälle gebe.

Seit Jahren streiten sich Autohersteller und Modellbauer vor Gerichten immer wieder über die Frage, ob und wie viel Lizenzgebühren zu zahlen sind.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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VW zieht Klage gegen Modellbauer zurück: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40263 (abgerufen am: 16.07.2026 )

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