Wenn die wegen des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe Angeklagten sich zu Planung, Vorbereitung und ihrer Beteiligung an den Taten erklären, könnte es Strafrabatte geben. Das kündigte der Vorsitzende Richter des LG Dresden an.
Im Prozess zum Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe in Dresden im Jahr 2019 deutet sich eine Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und der Jugendkammer an.
Nachdem wie bei Sondierungsgesprächen Anfang Dezember verabredet kurz vor Weihnachten 31 Beutestücke an die Ermittler der Sonderkommission "Epaulette" übergeben wurden, stehen Strafrabatte in Aussicht, wie der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel am Dienstag am Dresdner Landgericht sagte. Voraussetzung sei allerdings, dass sich die Angeklagten zu Planung, Vorbereitung und ihrer Beteiligung an den Taten erklären.
Die BILD-Zeitung vertritt die Ansicht, der Staat verkaufe mit einem möglichen Straferlass seine Prinzipien. Für Prof. Dr. Thomas Fischer ist an diesem Vorwurf nichts dran. Eine strafmildernde Berücksichtigung der freiwilligen Rückgabe einer besonders wertvollen Diebstahlsbeute sei weder im Allgemeinen, noch im Dresdener Fall ein "Skandal" oder widerspreche "Prinzipien" des Rechtsstaats. Im Gegenteil. Der Straferlaß sei einfachrechtlich vorgeschrieben und verfassungsrechtlich geboten.
Strafrahmen nachträglich nach oben korrigiert
Am 17. Dezember 2022 fand in der Westberliner Kanzlei die Übergabe eines Konvoluts gestohlener Schmuckstücke durch einen Verteidiger statt. Dieses war jedoch weniger umfangreich als besprochen, sagte der Vorsitzende Richter Ziegel. Zudem seien Teile aufgrund unsachgemäßer Lagerung und Reinigungsversuchen zur Spurenbeseitigung beschädigt. Der in Aussicht stehende Strafrahmen wurde entsprechend nach oben korrigiert.
Einige der nach dem Juwelendiebstahl aus dem Dresdner Grünen Gewölbe zurückgegebenen Schmuckstücke sind nach Darstellung einer Expertin erheblich beschädigt. Die Restauratorin Eve Begov von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) berichtete am Dienstag bei ihrer Zeugenvernehmung am Landgericht Dresden von abgebrochenen Stücken, Deformationen und Schäden durch Feuchtigkeit. Beim "Bruststern des Polnischen Weißen Adler-Ordens" sei beispielsweise eine Spitze abgetrennt worden. Bei der "Hutagraffe" diagnostizierte die Restauratorin etwa Rostablagerungen und Feuchteinträge zwischen Fassung und Steinen. Sie könnten entweder von der Lagerung oder einem Reinigungsversuch stammen. Kondensbildung habe dazu geführt dazu, dass die Steine schwarz aussehen. Unklar sei noch, wie sich die Feuchtigkeit langfristig auswirke.
Ein Kriminalbeamter der Polizeidirektion Dresden, der bei der Übergabe zugegen war, erkannte, was Polizeitaucher aus mehreren Bundesländern dann am 25. Dezember im Berliner Schifffahrtskanal im Stadtteil Neukölln vergeblich suchten: die Klinge des Degens der Diamantgarnitur, von dem nur der Griff zurückgegeben worden war.
Anklagen u.a. wegen schweren Bandendiebstahls
In dem seit fast einem Jahr laufenden Prozess sind sechs Männer zwischen 23 und 29 Jahren aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Zwei von ihnen verbüßen derzeit eine jeweils mehrjährige Jugendstrafe wegen des Diebstahls der Goldmünze aus dem Bode-Museum Berlin 2017.
Bei dem spektakulären Kunstdiebstahl am 25. November 2019 in Dresden drangen zwei Täter über ein unbemerkt Tage zuvor präpariertes Fenster ins Residenzschloss ein, schlugen mit einer Axt Löcher in eine Vitrine und rissen heraus, was sie zu fassen bekamen. Sie zündeten zuvor unweit des Museums einen Stromkasten an - und in der Tiefgarage eines Wohnhauses ihr Fluchtauto, um Spuren zu verwischen.
Vier Angeklagte stimmen Deal zu
Der Prozess soll für fünf der sechs Angeklagten mit einer Verständigung zu Ende gehen. Vier von ihnen stimmten dem zu und kündigten Erklärungen für den nächsten Verhandlungstag (17. Januar) an, der fünfte will sich bis dahin entscheiden. Für die Rückgabe des Großteils der Beute und Geständnisse sollen die Beschuldigten dann eine geringere Strafe erhalten.
Nach vorheriger Ankündigung soll es Haftstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie sechs Jahren und neun Monaten für drei Beschuldigten geben, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Das Strafmaß bei den anderen soll zwischen vier Jahren und drei Monaten sowie fünf Jahre nach Jugendstrafrecht liegen. Vier Angeklagte kündigten daraufhin Geständnisse für den nächsten Verhandlugnstag an.
dpa/ku/LTO-Redaktion
*Artikelversion vom 10.01.2023, 17:05 Uhr.
Juwelendiebstahl aus Grünem Gewölbe vor LG Dresden: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50704 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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