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Antrag mangels Dringlichkeit zurückgezogen: Poli­to­loge darf NPD wieder geplante "Staats­ver­b­re­chen" vor­werfen

10.06.2016

Landgericht Dresden

Bild: Lupus in Saxonia, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, Zuschnitt und Skalierug durch LTO

Politikwissenschaftler Kailitz darf seine Forschungsergebnisse über die NPD wieder öffentlich vortragen - erst mal aber nur, weil es am Verfügungsgrund fehlte. Die inhaltliche Frage wollen die Rechtsradikalen nun in der Hauptsache klären.

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Der Dresdner Politologe Steffen Kailitz darf wieder behaupten, dass die NPD "rassistisch motivierte Staatsverbrechen" plane. Die rechtsradikale Partei zog am Freitag vor dem Landgericht (LG) Dresden ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, dem Richter Jens Maier als Einzelrichter zunächst stattgegeben hatte. Der hob daraufhin den von ihm Anfang Mai erlassenen Beschluss auf, mit dem er dem renommierten Wissenschaftler des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung die Äußerungen untersagt hatte (Az. 3 O 925/16 EV).

Das per einstweiliger Verfügung zunächst erlassene Verbot hatte bundesweit für Empörung gesorgt und war als "Maulkorb" und Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft heftig kritisiert worden. Für Irritationen hatte auch die AfD-Mitgliedschaft Maiers gesorgt und die Tatsache, dass er als Angehöriger des Schiedsgerichts der rechtspopulistischen Partei in Sachsen auch aktiv ist.

Gleich zu Beginn der mündlichen Verhandlung ließ Maier aber am Freitag erkennen, dass eine besondere Dringlichkeit, die Voraussetzung für den Erlass der einstweiligen Verfügung ist, möglicherweise nicht gegeben war. Erst im Widerspruch von Kailitz' Anwalt Jörg Nabert habe er davon erfahren, dass die NPD bereits vor acht Jahren gegen eine Schrift des Politologen vorgegangen sei, in der dieser fast gleichlautende Aussagen zu den politischen Zielen der Partei gemacht habe. Damals sei aber nur eine Fußnote moniert worden, nicht die inhaltliche Aussage. Dadurch sei klar, "dass die NPD über das, was Herr Kailitz macht, im Bilde war".

NPD will ins Hauptsacheverfahren

Der ursprüngliche Antrag der NPD zielte auf einen Gastbeitrag von Kailitz für Zeit online vom 5. Mai. Darin hatte der Wissenschaftler behauptet, die rechtsextreme Partei "plane rassistisch motivierte Staatsverbrechen und wolle acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund". Dies hatte er auch schon als Gutachter im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht so ausgeführt, ebenso seit Jahren in anderen Schriften und Redebeiträgen.

Nabert kritisierte den Beschluss des Landgerichts, die Entscheidung über die Einstweilige Verfügung nicht an eine mit drei Richtern besetzte Kammer, sondern nur an einen Einzelrichter übertragen zu haben. "Für uns stellte sich die Sache als nicht schwieriger Fall dar", sagte Maier zur Begründung. Er räumte zugleich ein, die Dimension nicht voll erkannt zu haben. "Das Problem war, dass ich nicht wusste, wer Sie sind", sagte er zu Kailitz.

NPD-Anwalt Peter Richter kündigte an, nun in einem Hauptsacheverfahren gegen Kailitz vorgehen zu wollen und schnellstmöglich Klage zu erheben. Der Fall würde dann erneut beim Landgericht Dresden landen. "Ich sage Ihnen zu, dass die Kammer dann in voller Besetzung ist", versicherte Maier. Kailitz zeigte sich für ein solches Verfahren zuversichtlich: "Wir haben Wissenschaftsfreiheit in Deutschland. Damit ist klar, dass ich da nur gewinnen kann."

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Antrag mangels Dringlichkeit zurückgezogen: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19638 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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