LG Dortmund zum Profi-Handball: Wer den Spieler bestellt, der bezahlt ihn auch

15.05.2014

Deutsche Handballvereine müssen ihre ausländischen Nationalspieler nicht mehr bedingungslos für Länderspiele abstellen. Das hat das LG Dortmund am Mittwoch in einer Art Grundsatzurteil entschieden. Die Richter halten Kompensationszahlungen für die Dauer der Abstellung für zwingend erforderlich.

Das Landgericht (LG) Dortmund ging zudem auf die Versicherungskosten während der Dauer der Freistellung ein. Auch diese könnten nicht weiter den Vereinen aufgebürdet werden. Hier stünden vielmehr der Deutsche Handballbund (DHB) und der Handball-Weltverband (IHF) in der Pflicht. Die Details künftiger Abstell-Vereinbarungen müssten jedoch zwischen den Vereinen und den Verbänden ausgehandelt werden. Das betreffe auch eine genaue Absprache der Länderspiel- und Turniertermine. Die Richter der 8. Zivilkammer stellten klar, dass in diesen Punkten nicht gerichtlich in die Verbandsautonomie eingegriffen werden könne (Urt. v. 14.05.2014, Az. 8 O 46/13).

Geklagt hatten insgesamt 16 deutsche Vereine. Die Musterklage wurde vom Forum Club Handball (FCH) finanziert. In der Interessensvereinigung haben sich zahlreiche europäische Vereine zusammengeschlossen. Die Richter hatten schon zu Beginn des Prozesses signalisiert, dass sie für die Anliegen der Clubs Sympathie hegen. Richter Ulrich Harbort hatte dazu wörtlich erklärt: "Es gibt den schönen Spruch: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch."

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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LG Dortmund zum Profi-Handball: Wer den Spieler bestellt, der bezahlt ihn auch . In: Legal Tribune Online, 15.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11981/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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