Am LG Dortmund ist am Dienstag ein Mordprozess unterbrochen worden. Die Verteidiger des Angeklagten lehnten einen Schöffen wegen möglicher Befangenheit ab - der Mann soll eingeschlafen sein.
Das Schwurgericht am Landgericht (LG) Dortmund hat am Dienstag einen Mordprozess aus ungewöhnlichem Grund kurzzeitig unterbrochen: Einer der beiden Schöffen soll während der Verhandlung mehrmals eingenickt sein. Die Verteidiger des Angeklagten stellten einen Befangenheitsantrag gegen den Laienrichter. Es bestehe die Sorge, dass er sich nicht ausreichend mit der Sache befasse, hieß es.
Die Verhandlung gegen den 28-jährigen Angeklagten läuft bereits seit März. Dem Mann wird vorgeworfen, im September 2021 in Hamm eine 25 Jahre alte Frau erstochen zu haben. Die teilweise entkleidete Leiche wurde am nächsten Morgen von einem Spaziergänger im Park neben dem Oberlandesgericht gefunden. Die Staatsanwaltschaft geht von einem sexuellen Motiv für die Tat aus. Der Mann soll der Frau gefolgt sein, als diese sich in den frühen Morgenstunden von einer Diskothek zu Fuß auf den Heimweg machte.
Zum Zeitpunkt der Unterbrechung am Dienstag erstattete die vom Gericht eingesetzte psychiatrische Sachverständige gerade ihr Gutachten zur Schuldfähigkeit des angeklagten Deutschen. Wann über den Befangenheitsantrag entschieden wird, steht noch nicht fest. Sollte der Schöffe aus dem Prozess entfernt werden, müsste die Verhandlung noch einmal komplett von vorne beginnen.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Schöffe eingeschlafen: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48405 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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