25 Prozesstage lang saßen vier Rechtsextreme auf der Anklagebank. Sie sollen die verbotene rechtsextremistische Organisation "Combat 18" weiterbetrieben haben. Nun stellte das LG Dortmund das Verfahren gegen Geldauflage vorläufig ein.
Das Verfahren gegen Stanley R., Keven L., Gregor Alexander M. und Robin David S., die die verbotene rechtsextremistischen Vereinigung "Combat 18" weiterbetrieben haben sollen, ist vom Gericht gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Die Angeklagten aus Dortmund, Eisenach, Daun und Gießen müssen bis zum 13. August jeweils 500 Euro an ein Kinder- und Jugendhilfswerk zahlen, damit das Verfahren nicht fortgesetzt wird, wie das Landgericht (LG) Dortmund jetzt mitteilte (Beschl. v. 13.02.2026, Az. 32 KLs 28/24). Zahlen sie nicht, wird der Prozess fortgesetzt.
"Grundlage der Entscheidung ist die Bewertung der jeweils erteilten Auflage als geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen", teilte die Gerichtssprecherin mit. Die Entscheidung fiel bereits am 25. Prozesstag im Januar. Dabei sei berücksichtigt worden, dass die Angeklagten im Falle einer Verurteilung ohnehin eine Geldstrafe erwartet hätte, so die Sprecherin. Da im Prozess noch eine umfangreiche Beweisaufnahme - darunter abgehörte Gespräche am Telefon und in Autos - angestanden hätte, stimmten Staatsanwaltschaft und Angeklagte der Einstellung unter Zahlung der Geldauflage gem. § 153a Strafprozessordnung zu.
Beweisaufnahme dauerte seit Monaten an
Die Bundesanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung "Combat 18 Deutschland" aufrechterhalten zu haben (§ 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB). Die Bundesanwaltschaft hatte die Anklage gegen die vier Männer vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf erhoben. Der 7. Strafsenat des OLG ließ die Anklage zur Hauptverhandlung zu und eröffnete das Hauptverfahren vor der Staatsschutzkammer des LG Dortmund (Beschl. v. 28.06.2024, Az. III-7 St 1/24). Alle vier Männer haben laut LG Dortmund eine einschlägige rechtsextreme Vita, zu der sich in der bisherigen Hauptverhandlung nichts gegenteiliges herausgestellt habe.
Der Prozess gegen die vier Männer startete dann Ende Juni 2025. Die Angeklagten hatten laut Gerichtssprecherin im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Zahlreiche Beweise seien in den vergangenen 25 Prozesstragen vorgetragen worden.
Das Bundesinnenministerium hatte die Vereinigung 2020 mit der Begründung verboten, dass sie sich zur NSDAP bekenne und außerdem "rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich" ausgerichtet sei. Der Name steht für "Kampfgruppe Adolf Hitler". Die Ziffern 1 und 8 stehen für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets, also A und H.
Anklage: Treffen zur Mitgliedergewinnung durchgeführt
Über das Verbot sollen sich die vier Angeklagten laut Anklage der Bundesanwaltschaft aber hinweggesetzt haben. Demnach sollen bis zu einer Razzia im Frühjahr 2022 mindestens 14 konspirative Treffen stattgefunden haben, das erste bereits kurz nach dem Verbot.
Bei einem wurde laut Bundesanwaltschaft ein sogenannter Leistungsmarsch durchgeführt. Ein anderes diente laut Anklage dazu, neue Mitglieder für die Gruppierung zu gewinnen. Dabei sollen den Anwärtern unter anderem Fragen zum Nationalsozialismus gestellt worden sein.
Einer der Angeklagten soll darüber hinaus im Namen der verbotenen Organisation Rechtsrock-Konzerte veranstaltet sowie Tonträger und Kleidung mit Bezug zu "Combat 18" produzieren lassen haben.
tap/LTO-Redaktion
Mit Material von dpa
LG Dortmund stellt vorläufig ein: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59345 (abgerufen am: 16.03.2026 )
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